Ab dem 1.1.2015 ist Schluss mit der Ausbeutung am Arbeitsplatz: Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren vom Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Der Mindestlohn macht viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen und setzt Lohndumping ein Ende. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Beschäftigte können sich jetzt schon bei der Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums über ihre Rechte und Pflichten informieren.

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Das Jahr 2015 startet mit einem wichtigen Gesetz: Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde am 1.1.2015 für rund 3,7 Millionen Beschäftigte in unserem Land. „Das ist ein historischer Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, von dem viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in meinem Wahlkreis mit den Städten Hamm, Lünen, Selm und Werne profitieren. Lohndumping gehört endlich der Vergangenheit an“, erklärt Michael Thews, SPD-Bundestagsabgeordneter, „Der Mindestlohn schützt auch unsere ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer, die schon immer gute Löhne gezahlt haben. Sie müssen jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Dumpinglöhnen basiert.“

Alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn – in Ost und in West. Bei Zeitungszustellern, und dort wo Mindestlohntarifverträge bestehen, gibt es Übergangsregelungen. Spätestens ab 2017 bekommen alle 8,50 Euro. „Die Sozialdemokraten wollen, dass alle Beschäftigten von ihrer Arbeit leben können und nicht zusätzlich Sozialleistungen beziehen müssen“, erklärt der Abgeordnete, „Deshalb hat die SPD von Anfang an aufs Tempo gedrückt und dafür gesorgt, dass alle Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zum Thema Mindestlohn umgesetzt werden.“

Schlupflöcher zur Umgehung der Lohnuntergrenze gibt es kaum. Dennoch werden die Kontrollmöglichkeiten des Zolls weiter ausgebaut. Der soll ab Anfang kommenden Jahres nicht mehr nur illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ins Visier nehmen, sondern eben auch Verstöße gegen den Mindestlohn. „Dafür werden über 1.600 Stellen in drei Jahren neu geschaffen“, so Michael Thews. Für die Kontrolle des Mindestlohns sei es genauso wichtig, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern ab dem 1.1.2015 aufzeichnen müssen. „Nur so kann der Mindestlohn auch in unserem Wahlkreis wirksam kontrolliert werden“, sagt Thews.

Mit dem Mindestlohngesetz ist auch endlich Schluss mit der „Generation Praktikum“. Praktikantinnen und Praktikanten bekommen zukünftig den Mindestlohn –  ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten. Darüber hinaus gibt es Qualitätsverbesserungen für Praktika, die auf Forderung der SPD durchgesetzt werden konnten. Dazu zählt zum Beispiel die Erfordernis eines schriftlichen Vertrags für Praktikanten, der auch den Lerninhalt des Praktikums klar beschreibt.

„Es ist doch klar, dass bei einem Gesetz, das so viele Menschen betrifft, Fragen auftauchen“, erklärt Michael Thews. Das Bundesarbeitsministerium hat deshalb eine Mindestlohn-Hotline ins Leben gerufen. Diese informiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenlos über ihre Rechte und Pflichte. „Das hilft sehr, damit der Mindestlohn seine positive Wirkung entfalten kann“, so Michael Thews.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mindestlohn-Hotline beantworten allgemeine Fragen zum Mindestlohn, wobei die individuelle Situation der anrufenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt wird. Außerdem können ab dem 1.1.2015 Verstöße gegen den Mindestlohn anonym bei der Hotline gemeldet werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030/60 28 00 28 erreichbar.