Zu dem Ergebnis der Trilogverhandlungen, bei denen sich das Europäische Parlament, der EU-Ministerrat und die EU-Kommission auf eine Verringerung des Verbrauchs von Einweg-Plastiktüten geeinigt haben, erklärt der Berichterstatter der SPD-Bundesfraktion für Abfallpolitik Michael Thews:

Der Beschluss der Europäischen Union, den Verbrauch von Einweg-Plastiktüten zu verringern, ist umweltpolitisch wegweisend. Sowohl zum Schutz der Meere als zur Schonung der Ressourcen und zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes ist eine Verringerung des Plastiktütenverbrauchs dringend notwendig.

Von rund 100 Milliarden genutzten Plastiktüten landen jedes Jahr ca. 8 Milliarden in der Natur und schaden dem Ökosystem. Sie sammeln sich in den Weltmeeren an, zahlreiche Fische und Meeresvögeln verenden an dem Plastik. In Form von Mikroplastik finden sich Teile dieser Müllberge in der Nahrungskette wieder. Die europäische Union hat beschlossen, dass der Verbrauch der Einweg-Plastiktüten bis Ende 2019 auf 90 Tüten pro Person und bis 2025 auf 40 Tüten pro Person gesenkt werden muss. Die EU-Mitgliedstaaten sollen selbst über die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele entscheiden. Möglich ist alternativ die Einführung einer Gebühr für den Gebrauch von Plastiktüten bis Ende 2018. Sehr dünne Tüten für Lebensmittel sollen aus hygienischen Gründen weiterhin erlaubt bleiben.

Die Bundesregierung muss jetzt schnell Vorschläge zur Umsetzung der EU-Vorgaben vorlegen. Dabei ist es wichtig, auch ein umweltfreundlicheres Design der Produkte zu fördern. Letzteres ließe sich unter Umständen durch eine Erweiterung der Produktverantwortung erreichen.