Michael Thews, Mitglied der AG Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Verpackungsverordnung muss weiterentwickelt werden
Michael Thews, zuständiger Berichterstatter:
Die 7. Novelle zur Änderung der Verpackungsverordnung schließt Schlupflöcher der Verpackungsverordnung und stabilisiert das System des Grünen Punktes. Dies reicht aber nicht aus, die grundsätzlichen Probleme zu lösen. Die Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu einem Wertstoffgesetz ist notwendig.
„Mit der 7. Novelle soll der Grüne Punkt gerettet werden. Die Verpackungsverordnung regelt die Grundlagen für die Sammlung und Verwertung des Verpackungsmülls aus den gelben Säcken und Tonnen. Mit der jetzt im Umweltausschuss verabschiedeten Novelle werden die Anforderungen für sogenannte Branchenlösungen verschärft und die Eigenrücknahme gestrichen. Diese Regelungen wurden in letzter Zeit zunehmend missbraucht, um die Lizenzpflicht für Verkaufsverpackungen zu umgehen. Das System des Grünen Punktes wird mit der 7. Novelle zeitnah stabilisiert und besser kontrollierbar.
Die grundsätzlichen Probleme werden damit aber nicht gelöst. Die Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu einem Wertstoffgesetz ist notwendig. In vielen Kommunen stehen schon heute Wertstofftonnen, in die nicht nur die Verpackungen aus Plastik, Metall oder Verbundstoffen gehören, sondern auch Gebrauchsgegenstände aus diesen Materialien wie alte Gießkannen oder Kochtöpfe. Diese gemeinsame Wertstofferfassung wollen wir bundesweit auf der Grundlage eines Wertstoffgesetzes einführen, denn für sinnvolles und effektives Recycling müssen Abfälle nach Materialien getrennt werden und nicht nach Verwendungszweck. Dabei müssen grundsätzliche Fragen der Organisation, der Zuständigkeit für Sammlung und Verwertung und der Recyclingquoten geklärt werden.
Im Sinne der Daseinsvorsorge müssen die Kommunen die Zuständigkeit für die Sammlung der Wertstofftonne erhalten. Wichtig ist, dass ein Wertstoffgesetz zu mehr Abfallvermeidung und Verbesserung des Recyclings führt und nicht nur den Wirtschaftsinteressen der Beteiligten dient.
Im Hinblick auf das Ziel der Abfallvermeidung, das erste Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sind innovative Ideen, wie die neuen verpackungsfreien Lebensmittelgeschäfte in Kiel, Bonn und Berlin zu begrüßen und Mehrwegsysteme zu stärken.
Im Rahmen der Produktverantwortung müssen die Hersteller bereits bei der Produktion die spätere Recyclingfähigkeit stärker beachten. Die Pläne der EU-Kommission, eine neue Methode zur Berechnung der Recyclingquote einzuführen, müssen dazu führen, dass die deutsche Recyclingindustrie gestärkt wird. Ziel ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen und die Qualität zu verbessern.“