Leistungsverbesserungen ab 1. Juli 2014
Zu Beginn dieser Sitzungswoche hat die Große Koalition den Weg zur Abstimmung über das Rentenpaket am heutigen Freitag im Bundestag frei gemacht. Und schon am Dienstag gab es eine „große Geschlossenheit“ bei den Abstimmungen der Fraktionen und wir konnten davon ausgehen, dass das Rentenpaket am heutigen Freitag vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit in 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet wird. Damit ist das Ziel erreicht und der Weg frei für das erste große Gesetzesvorhaben der neuen Bundesregierung. Es kann sowie vereinbart am 1. Juli dieses Jahres in Krafttreten. (Drs. 18/909, 18/1489)
G E S A G T, G E T A N , G E R E C H T !
Gesagt: Vereinbart im Koalitionsvertrag
„Wir wollen, dass sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Rente auszahlt.“ So steht es im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU. In ihm haben wir vereinbart, langjährig Beschäftigten einen um zwei Jahre früheren abschlagsfreien Rentenzugang zu ermöglichen und die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, stärker zu würdigen.
Außerdem hat sich die Koalition vorgenommen, die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente anzuheben und das Reha-Budget bedarfsgerecht unter Berücksichtigung des demografischen Wandels anzupassen.
Getan: Gesetz verabschiedet
Mit dem so genannten Rentenpaket setzen wir die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen eins zu eins um. Das Gesetz zum Rentenpaket besteht aus vier Elementen:
Früher abschlagsfrei in Rente gehen: Versicherte, die besonders lange gearbeitet und 45 Jahre oder länger Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, sollen künftig zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter abschlagsfrei in Rente gehen können. Freiwillige Beitragszeiten werden nur anerkannt, wenn zuvor 18 Jahre lang Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden. Auch hier gilt: Es müssen insgesamt 45 Beitragsjahre erreicht werden. Freiwillige Beiträge, die neben dem Bezug von Arbeitslosengeld entrichtet werden, bleiben unberücksichtigt, damit keine Brücke in die Frühverrentung geschaffen werden kann.
Für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vor 1953 geboren wurden und noch keine Rente beziehen, ist damit der abschlagsfreie Rentenzugang ab 63 möglich. Für jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergibt sich gemäß des stufenweisen Anstiegs des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ein abschlagsfreier Rentenzugang spätestens im Alter von 65 Jahren.
Zeiten vorübergehender Arbeitslosigkeit werden ebenso als Beitragszeiten angerechnet wie etwa Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger.
Um Missbrauch durch Frühverrentung auszuschließen, werden Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor Beginn der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren nicht mehr mitgezählt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers vorliegt.
Von der Neuregelung zur abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren profitieren unmittelbar 200.000 Menschen. Sie können früher ohne Abzüge in Rente gehen.
Die „Mütterrente“: Mütter (oder Väter), die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben, bekommen pro Kind zwei Jahre Erziehungszeit angerechnet (statt bisher einem). Damit erhöht sich ihre monatliche Rente um bis zu 28,61 Euro pro Kind, in den neuen Ländern um bis zu 26,39 Euro. Von der Neuregelung werden 9,5 Millionen Menschen profitieren.
Mehr Erwerbsminderungsrente: Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Unfalls nicht mehr erwerbstätig sein können, erhalten künftig eine höhere Erwerbsminderungsrente. Bisher wird die Leistung so berechnet, als hätte der oder die Betroffene bis zum vollendeten 60. Lebensjahr weiter gearbeitet und dabei den Durchschnitt der bislang erworbenen Rentenanwartschaften erzielt. Diese so genannte Zurechnungszeit wird künftig um zwei Jahre verlängert. Alle, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erwerbsunfähig werden, erhalten dadurch eine höhere Erwerbsminderungsrente als nach der bisherigen Regelung.
Da bei vielen Erwerbsgeminderten gerade in den letzten Jahren der Erwerbstätigkeit oft lange Zeiten der Krankheit oder der Wechsel in Teilzeit ihr Durchschnittsgehalt absenken, werden die letzten vier Jahre vor der Rente so behandelt, dass sie den Wert der erweiterten Zurechnungszeit nicht mindern.
Höheres Reha-Budget: Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Unter die medizinische Rehabilitation fallen z. B. Kuren, die dazu beitragen, den Gesundheitszustand von Versicherten zu verbessern, damit sie ihre Berufstätigkeit weiter ausüben können. Um solche Maßnahmen zu finanzieren, bekommen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Geld, das so genannte Reha-Budget. Dieses Budget wird nun erhöht, um 100 Millionen Euro in 2014. Der Erhöhungsbetrag steigt bis zum Jahr 2017 auf bis zu 233 Millionen Euro.
Gerecht: Lebensleistung besser honorieren
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie ist Lohn für Lebensleistung. Das Rentenpaket ist ein Beitrag für mehr Gerechtigkeit im Rentensystem, in dem die Lebensleistungen von Menschen besser anerkannt werden, die mit Arbeit und Anstrengung die Rente der Generation vor ihnen aufgebracht, die heutigen Beitragszahler großgezogen und zum Wohlstand unseres Landes beigetragen haben.
Wer sich ein Leben lang im Beruf angestrengt hat, hat einen früheren, abschlagsfreien Renteneintritt verdient. Wer Kinder in einer Zeit großgezogen hat, als Betreuungsplätze noch Mangelware und Beruf und Familie nur schwer vereinbar waren, bekommt mit der „Mütterrente“ mehr Anerkennung der erbrachten Erziehungsleistung. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr die Leistung erbringen kann, die er möchte, ist auf die Solidarität der Gemeinschaft angewiesen – damit Krankheit nicht zu Armut führt. Und wer gesundheitlich beeinträchtigt ist, hat Anspruch auf Rehabilitation, damit es gar nicht erst zur Berufsunfähigkeit kommt.
Das Rentenpaket ist solide finanziert. Der Beitragssatz bleibt stabil. Ab 2019 wird es einen zusätzlichen Bundeszuschuss aus Steuermitteln an die gesetzliche Rentenversicherung geben.
Die Maßnahmen sind Teil einer Politik, die alle Generationen gleichermaßen in den Blick nimmt: Kinder und Jugendliche brauchen beste Bildungschancen. Deswegen investieren wir zusätzliches Geld in Kitas, Bildung und Hochschulen. Beschäftigte müssen von ihrer Arbeit leben können. Deshalb führen wir den Mindestlohn ein, stärken die Tarifbindung und sorgen für mehr Chancen und gleiche Bezahlung von Frauen im Beruf. Mit dem Rentenpaket verbessern wir das Leben der Menschen, die Jahrzehnte lang hart gearbeitet haben.