Am 2. Mai erhielt die Klasse 11a der Geschwister-Scholl-Gesamtschule Lünen im Rahmen ihres Geschichtsunterrichts Besuch aus Berlin: Es kam Michael Thews, der „frisch gebackene“ Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Hamm-Unna II, um mit den Schülerinnen und Schülern über den 2015 einzuführenden Mindestlohn von 8,50€ zu diskutieren.

 

Schülerinnen und Schüler der GSG Lünen mit Michael Thews

Schülerinnen und Schüler der GSG Lünen mit Michael Thews

Aus erster Hand erhielt die Klasse Informationen sowohl über dieses Thema als auch aus dem privaten Leben des Abgeordneten. Dabei staunten die Oberstufenschüler(innen) nicht schlecht, dass der Bundestagsabgeordnete in einem Bochumer Kino gejobbt hatte, um sich – ähnlich wie die meisten von ihnen heute auch – neben dem Studium bzw. der Schule ein paar Pfennige bzw. Cents dazuzuverdienen.

In der Diskussion konnte Herr Thews die Befürchtungen eines Schülers zerstreuen, dass der Mindestlohn nicht für Schüler(innen) und Studierende gelten werde, selbst wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet hätten: Dies sei nicht geplant und er halte auch nichts von einer Altersgrenze von 25 Jahren, die von der CDU gefordert wurde. Kritische Worte fand er für die im Gesetz vorgesehene Ausnahme vom Mindestlohn bei Langzeitarbeitslosen – derzeit etwa 1 Millionen Menschen –, die nach einer Einstellung 6 Monate warten müssen, bis auch sie unter das Mindestlohngesetz fallen. In einigen Fällen führt der Mindestlohn zu unterschiedlichen Einkommen, z. B. bei ausländischen Erntehelfern, da ein Teil der Erntehelfer Sozialabgaben zahlen muss und die anderen Brutto für Netto ausgezahlt bekommen. Erntehelfer, die kurzfristig arbeitslos gemeldet sind oder als Personen ohne Einkünfte gelten („Hausfrauen“ und „Hausmänner“), würden eine Zeitlang den vollen Mindestlohn ohne jegliche Abgaben erhalten. Das führt zu einer ungleichen Behandlung bei gleicher Arbeit.

Eine Schülerin gab zu bedenken, dass einige mittelständische Firmen durch die Einführung des Mindestlohnes in ihrer Existenz gefährdet sein könnten. Herr Thews entgegnete, dass man das im Auge behalten werde, dass aber grundsätzlich gelte, dass ökonomisch vernünftig wirtschaftende Betriebe durch den Mindestlohn nicht in Bedrängnis geraten werden. Er erinnerte dann die Schüler(innen) an die Einführung der bereits geltenden Mindestlöhne in einigen Branchen. Für Unternehmer gehöre bei der Einführung von arbeitnehmerfreundlichen Reformen Wehklagen und Kassandrarufe dazu, das sei das „Klappern“, das zum Handwerk halt gehöre. Die Erfahrungen benachbarter europäischer Staaten wie die Niederlande, Frankreich und Groβbritannien, die einen teilweise sogar höheren Mindestlohn schon länger eingeführt haben, sprächen ebenfalls gegen solche Befürchtungen. Er halte es angesichts des Rückgangs tariflicher Absicherungen in der Arbeitswelt sowie der sich ausweitenden Praxis von schlecht bezahlten Werksverträgen und Leiharbeit für ein Gebot des Anstands, dass ein Mensch, der Vollzeit arbeite, genügend Lohn erhalte, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Auf die Frage eines Schülers, ob der Mindestlohn jetzt „für alle Zeiten“ gelten solle oder ob man seine Höhe wie in Holland halbjährlich überprüfen werde, antwortete der Abgeordnete, dass in Deutschland eine „Unabhängige Kommission“ für eine von ihr für nötig erachtete Anpassung sorgen werde, und er wies darauf hin, dass schon jetzt die Gewerkschaften und die Arbeitnehmerorganisation AfA innerhalb der SPD den geplanten Betrag von 8,50€ als absolut unterste Schranke betrachten und einen höheren Mindestlohn fordern.

Die Schüler(innen) genossen den Geschichtsunterricht in anderer Form, was dem humvorvollen, sympathischen und kompetenten Bundestagsabgeordneten hauptsächlich zu danken ist, aber auch den vom Lehrer gereichten Getränken und dem von den Schüler(innen) mitbgebrachten orientalischen Gebäck.