Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Dafür spannen wir einen starken Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro, mit dem wir die Energiekosten begrenzen und die Folgen für Verbraucher:innen sowie für Unternehmen abfedern. ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
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Liebe Freundinnen und Freunde,
wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Dafür spannen wir einen starken Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro, mit dem wir die Energiekosten begrenzen und die Folgen für Verbraucher:innen sowie für Unternehmen abfedern. Wir werden Zufallsgewinne von Energieunternehmen abschöpfen und der Gesellschaft zurückgeben, um damit eine Strompreisbremse zu finanzieren. Wir ermächtigen den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, für das Jahr 2022 Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro aufzunehmen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, neben einer Strompreisbremse zügig auch eine wirksame Preisbremse für Gas und Fernwärme einzuführen. Die Vorschläge der Expert:innen-Kommission der Bundesregierung für eine Zwei-Stufen-Lösung sind eine gute Grundlage, die wir jetzt politisch gestalten werden. Mit dem Abwehrschirm ergänzen wir die drei Entlastungspakete im Umfang von fast 100 Milliarden Euro, die wir bereits auf den Weg gebracht haben. Das alles haben wir vorher im Haushaltsausschuss beraten, debattiert und den parlamentarischen Weg dafür geebnet. Gemeinsam kämpfen wir dafür, dass Unternehmen und Arbeitsplätze sicher sind und dass niemand von den Preisen für Strom und Heizung überfordert wird. Dabei müssen wir im Blick behalten, wie mit Härtefällen umgegangen werden kann. Wir halten unser Versprechen: Niemand wird alleine gelassen! Deutschland muss unabhängiger von russischem Gas werden und gleichzeitig die Energieversorgung sicherstellen. Unsere Gasspeicher sind zu mehr als 95 Prozent gefüllt. Wir haben unsere Bezugsquellen diversifiziert und den Bau von LNG-Terminals beschleunigt, alte Kohlekraftwerke werden noch einmal ans Netz geholt und der Brennstoffwechsel in Industrieanlagen wird erleichtert. Am Montag hat Bundeskanzler Olaf Scholz darüber hinaus entschieden, dass drei Atomkraftwerke bis maximal Mitte April 2023 am Netz bleiben können. Eine vollständige Rückkehr zur Nutzung von Atomenergie lehnen wir aber entschieden ab. Vielmehr geht es darum, die Erneuerbaren Energien auszubauen. Nur sie machen uns unabhängig von fossiler und russischer Energie. Wir benötigen sie aber auch für die sozial-ökologische Transformation, die wir gemeinsam als Koalition vorantreiben wollen. In der Ukraine führt Russland seinen völkerrechtswidrigen Krieg unvermindert fort. Die Scheinreferenden Russlands in den annektierten Gebieten waren eine Farce. Das sieht auch die große Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft so: 143 der 193 Staaten der Generalversammlung der Vereinten haben die Annexion verurteilt und die Ergebnisse der Scheinreferenden nicht anerkannt. Im Iran gehen viele Frauen und Männer weiterhin auf die Straße, um für ihre Rechte einzutreten. Ich verurteile das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte und die willkürliche Verhaftung von Menschen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Deutschland und seine internationalen Partner dürfen nicht wegschauen. Im Gegenteil: Gestern hat die EU Sanktionen – unter anderem gegen die so genannte Sittenpolizei – auf den Weg gebracht. Frauen- und Menschenrechte sind elementare Werte der Sozialdemokratie und müssen von uns weltweit unterstützt werden!
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Freundschaft und Glückauf, euer Michael
Fotoquelle: Gespräch bei der Knappschaft-Bahn-See in Berlin mit Volker Meier aus Selm
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Energiepauschale für Renter:innen
Wir entlasten Rentner:innen mit einer Direktzahlung von den hohen Energiekosten! Im Dezember wird eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt. Rentner:innen erhalten die 300 Euro zusätzlich, um die hohen Energiekosten abzufedern. Ganz automatisch, ohne Antrag! Hier die Antworten zu den wichtigsten Fragen: Wie und wann kommt die Energiepreispauschale? Die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen bis zum 15. Dezember. Wer hat Anspruch? Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Aber auch Pensionär:innen des Bundes, Versorgungsbeziehende nach dem Soldatenversorgungsgesetz sowie Rentenbeziehende bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bekommen die Energiepreispauschale. Wichtig: Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Muss die Energiepreispauschale versteuert werden? Und wird sie auf Sozialleistungen angerechnet? Die Energiepreispauschale soll im Sinne der Steuergerechtigkeit der Steuerpflicht unterliegen. Sie wird aber nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Fotoquelle: SPD-Fraktion im Bundestag
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Wir begrenzen die Kosten für Strom und Heizung!
Wir tun alles, damit Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch die kommenden Monate kommen. Und genau dafür ist unser Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden, der die bisherigen drei Entlastungspakete noch weiter ergänzt, und helfen wird, dass niemand von den Preisen für Strom und Heizung in diesem Winter überfordert wird! Denn wir halten unser Versprechen und lassen niemanden alleine. Fotoquelle: SPD-Fraktion im Bundestag
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Meine Rede im Bundestag zum CDU Antrag der Rohstoffabhängigkeit
Erst jahrelang mit einer Blockadehaltung eine bessere Kreislaufwirtschaft und ein starkes Rohstoffrecycling verhindern und nun in der Opposition plötzlich Deutschlands Rohstoffabhängigkeit reduzieren wollen. Das ist die Union 2022. Meine ganze Rede zum Antrag der Union "Deutschlands Rohstoffabhängigkeit reduzieren - Neue Rohstoffpartnerschaften auf den Weg bringen, heimische Rohstoffgewinnung stärken" könnt ihr euch hier ansehen.
Fotoquelle: Deutscher Bundestag
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Verteuerung der Abfallverbrennung um ein Jahr verschoben / Änderung des BEHG
Die Einbeziehung der Abfallverbrennungsanlagen in den nationalen Emissionshandel war von Minister Habeck für den 1. Januar 2023 geplant. Das hätte allerdings zu einer spürbaren Verteuerung der Abfallentsorgungskosten für Bürgerinnen und Bürgern geführt. Aus meiner Sicht ein falsches Signal. Ich habe mich daher zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion dafür eingesetzt, dass die Einbeziehung verschoben wird. Aus meiner Sicht wären mindestens zwei Jahre erforderlich gewesen. Der Kompromiss, den wir nun beschlossen haben, beträgt ein Jahr. Die Einbeziehung der Müllverbrennungsanlagen wird wahrscheinlich wenig Einfluss auf die Menge an CO2-Ausstoss haben und damit auf absehbare Zeit keine klimapolitische Lenkungswirkung. Sie wird aber zu höheren Kosten für die Gebührenzahler führen und wahrscheinlich auch zu mehr Mülltransporten ins Ausland. Die Expertenanhörung im Bundestag hat ergeben, dass die Kostensteigerung für die Verbraucherinnen und Verbraucher wahrscheinlich sogar höher ist als bisher vom Ministerium geschätzt. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz ist ein nationaler Alleingang und das ist das Problem. Denn: der Müll sucht sich immer den billigsten Weg. Es ist also zu befürchten, dass er in Müllverbrennungsanlagen im Ausland landet. Das wäre ein fatales Ergebnis. Deshalb bin ich froh, dass wir die Einbeziehung um ein Jahr aufschieben konnten. Ich erwarte nun eine Weiterentwicklung der Wirtschaft hin zu einer Kreislaufwirtschaft. Wir brauchen mehr Abfallvermeidung, weniger Kunststoffeinsatz vor allem von Primärrohstoff, mehr Recycling durch die Gestaltung recyclingfähiger Produkte und Verpackungen und die bundesweite Einführung einer Wertstofftonne. Daran müssen wir dringend arbeiten! Ich werde mich außerdem weiter dafür einsetzen, dass wir an einer europäischen Lösung arbeiten. Das Europäische Parlament hat sich schon für eine Einbeziehung der Müllverbrennung in den europäischen Emissionshandel ausgesprochen. Diese europäische Regelung muss nun das Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Umweltministerium vorantreiben. Dann können wir einen nationalen Alleingang vermeiden. Fotoquelle: Michael Thews
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Neuer Mitarbeiter in Berlin
Ich begrüße nun herzlich meinen neuen Studentischen Mitarbeiter im Berliner Bundestagsbüro Lukas Harder! Lukas wird sich schwerpunktmäßig u.a. um die Anliegen von Bürger*innen aus meinem Wahlkreis kümmern. "Hallo, ich bin Lukas, 22 Jahre alt und studiere an der Freien Universität Berlin. Ich freue mich sehr, das neue Gesicht im Team von Michael zu sein. Hier habe ich die einmalige Chance, als Ökonomie-Student schon während meines Studiums realitätsnahe Einblicke in die Wirtschafts- und Finanzpolitik zu erhalten. Mindestens genauso glücklich macht es mich, einem Abgeordneten zuzuarbeiten, der sich für Zukunftsthemen wie Umwelt und Nachhaltigkeit einsetzt. Eines war mir nämlich von vornherein klar: Wenn ich für eine/n Abgeordnete/n im Deutschen Bundestag arbeite, dann nur wenn ich 100 % hinter seiner/ihrer Arbeit und seinen/ihren Positionen stehe. Diesen Abgeordneten habe ich mit Michael gefunden, weshalb ich mich sehr auf die Zusammenarbeit mit ihm und seinem sympathischen Team freue!" Lieber Lukas, herzlich willkommen in meinem Team und auf gute Zusammenarbeit! Fotoquelle: Michael Thews
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Treffen mit Musikverband
Diese Woche empfang ich den Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. in meinem Berliner Bundestagsbüro. Dieser vertritt bundesweit Interessen von 14 Millionen Freizeitmusiker*innen. Mit Thomas Kronenberger, dem Mitglied des Präsidiums, habe ich mich über die Lage und Fördermöglichkeiten der Musikvereine in Zeiten der Coronapandemie und Energiekrise ausgetauscht. Es ist erfreulich, dass Musikvereine aus meinem Wahlkreis bereits von Fördermittel aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR profitieren konnten. Fotoquelle: Michael Thews
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Aus der Fraktion
BSI-Chef Arne Schönbohm zu Recht freigestellt Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat den Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, freigestellt. Gerade bei Sicherheitsbehörden darf es keinen Zweifel an der Zuverlässigkeit der Führungskräfte geben, sagt Uli Grötsch. Hier klicken für den Link.
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Keine Abstriche in der Versorgung Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wird es auch in Krisen keine Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung geben. Durch eine breite und solidarische Finanzierung können alle Kassenleistungen beibehalten werden. Weitere Schritte werden folgen, sagt Dagmar Schmidt. Hier klicken für den Link.
Schulen fördern, wo es zählt Mit dem Startchancen-Programm sollen mehr als 4.000 allgemein- und berufsbildendende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler:innen und Schüler gefördert werden. Hier klicken für den Link.
300 Euro für Rentner:innen Auch Rentner:innen und Pensionär:innen bekommen Unterstützung über eine Energiepauschale. Die Auszahlung erfolgt automatisch, am 15. Dezember. Hier klicken für den Link.
Fotoquelle: SPD-Bundestagsfraktion
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