Zwei ereignisreiche Wochen liegen hinter uns. Am Montag gaben die Grünen ihre Kandidatin für die Bundestagswahl bekannt. Und auch die wochenlange unwürdige Show um den Kanzlerkandidaten der Union hat nun ein Ende gefunden.
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Liebe Freundinnen und Freunde,
zwei ereignisreiche Wochen liegen hinter uns. Am Montag gaben die Grünen ihre Kandidatin für die Bundestagswahl bekannt. Und auch die wochenlange unwürdige Show um den Kanzlerkandidaten der Union hat nun ein Ende gefunden. Ich möchte meinen Newsletter diese Woche jedoch dafür nutzen, um ausführlich über ein Thema zu sprechen, das sehr viele Bürgerinnen und Bürger bewegt: Das Infektionsschutzgesetz, dessen Änderung diese Woche im Bundestag beschlossen wurde. Konkret geht es mir darum, zu klären, was das Infektionsschutzgesetz ist, warum wir diese Woche über seine vierte Änderung abgestimmt haben und welche Regelungen diese Änderung konkret enthält. Viele Bürgerinnen und Bürger sind in den letzten Tagen mit ihren Bedenken zum Infektionsschutzgesetz an mich herangetreten. Ich hoffe, dass ich hiermit Klarheit schaffen und einige der Bedenken aus dem Weg räumen kann. Mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde im März letzten Jahres die Grundlage dafür gelegt, dass der Bundesgesundheitsminister bestimmte Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Pandemie erlassen kann. Dabei gilt nach wie vor, dass diese Befugnis nur für die Dauer der Pandemie gilt und spätestens alle 3 Monate neu vom Bundestag festgestellt werden muss. Die in den letzten Monaten beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind also nicht mit dem Ermächtigungsgesetz vergleichbar. Dieser Vergleich verharmlost das Leid der Menschen, die tatsächlich unter dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten zu leiden hatten. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie wurden in den letzten Monaten von den Ministerpräsident:innen der Bundesländer, dem Bundesgesundheitsminister, sowie der Bundeskanzlerin besprochen. Für die Umsetzung der Maßnahmen waren die Länder bislang aber selbst verantwortlich. Das Ergebnis: Bundesweit hohe Fallzahlen und ein unübersichtlicher Flickenteppich aus verschiedenen Maßnahmen aufgrund von Einzelinteressen der Ministerpräsident:innen. Hier setzt ein zentraler Punkt des Infektionsschutzgesetzes an. Durch die sogenannte „Notbremse“ werden die Regelungen für Regionen mit hohen Fallzahlen nun bundesweit vereinheitlicht. Wichtig dabei ist: Sämtliche, von der Bundesregierung zu verabschiedenden Maßnahmen, müssen zuvor vom Bundestag beschlossen werden. Doch welche Maßnahmen sind in der neuen Fassung des Infektionsschutzgesetzes konkret enthalten? Zum einen gilt ab einer regionalen 7-Tage-Inzidenz von 100 zwischen 22 und 5 Uhr eine Ausgangsperre, um Gruppentreffen in Innenräumen zu vermeiden. Bis 0 Uhr ist es weiterhin möglich, alleine raus zu gehen, z.B. um Spazieren oder Joggen zu gehen. Außerdem konnte sich mit den Bundesländern auf eine Regelung für die Schulen geeinigt werden. Diese müssen ab einer regionalen Inzidenz von 100 in den Wechsel- und ab einer Inzidenz von 165 in den Distanzunterricht übergehen. Da sich in den Betrieben immer noch viele Infektionen ereignen, wurde in der neuen Fassung des Infektionsschutzgesetzes eine bundesweite und inzidenzunabhängige Pflicht zum Angebot auf Homeoffice festgeschrieben. Durch die Änderung des Arbeitsschutzgesetzes müssen Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerdem zwei Mal wöchentlich Selbsttests zur Verfügung stellen, wenn diese nicht ins Homeoffice können. Für den Einzelhandel gilt, dass bis zu einer Inzidenz von 150 „Test, Click & Meet“ mit negativem Testergebnis vor Ort möglich ist. Ab einer höheren Inzidenz gilt „Click & Collect“. Um die Folgen, die durch die Verabschiedung der Änderung des Infektionsschutzgesetzes entstehen, abzufedern, haben wir weitgehende Finanzhilfen beschlossen (mehr dazu unten). Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 30. Juni beschränkt. Wir hoffen, dass es uns durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, höhere Testkapazitäten und mehr Impfungen gelingt, die Pandemie bis dahin soweit im Griff zu haben, dass eine Verlängerung nicht nötig wird.
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Bleibt gesund, euer Michael
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Talk mit Thews und Dennis Rohde zum Nachtragshaushalt
Der Bundestag hat diese Woche den Nachtragshaushalt für 2021 beschlossen. Gemeinsam mit Dennis Rohde, dem haushaltspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, habe ich darüber gesprochen, was der Nachtragshaushalt überhaupt ist und für welche Bereiche der Bundestag mehr Geld zur Verfügung stellt. Ziel des Nachtragshaushaltes ist, die Folgen der Pandemie abzufedern und die Test- und Impfkampagnen zu finanzieren. So werden 6, 2 Millionen Euro für die Beschaffung von Impfstoff zur Verfügung gestellt. Aber auch die Finanzierung des Kinderbonus wird über den Nachtragshaushalt geregelt. Wichtig ist außerdem, dass die Tilgung der Schulden bereits 2023 beginnt, damit nicht die nachkommenden Generationen durch die Schulden belastet werden. Das ganze Gespräch mit Dennis findet ihr HIER
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Corona-Aufholpaket & Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Kinder und Jugendliche haben unter den Einschränkungen der Pandemie stark zu leiden – schulisch genauso wie sozial. Digitalunterricht kann das Lernen vor Ort nicht vollständig ersetzen, auch da der Kontakt zu den Mitschüler:innen fehlt. Die Bundesregierung stellt deshalb insgesamt 2 Milliarden Euro zur Verfügung, um Lernrückstände zu beseitigen, Nachhilfeangebote zu schaffen, soziale Arbeit in Bildungseinrichtungen zu fördern und jugendgerechte Bildungs- und Erholungsangebote zu unterstützen. Doch schon vor der Corona-Pandemie wuchsen 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland unter schwierigen Bedingungen auf. Mit dem reformierten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wollen wir genau diesen Kindern helfen. Durch vermehrten und besseren Zugang zu Beschwerde- und Beratungsstellen für die Kinder und ihre Familien. Zudem stärken wir den Kinderschutz in Heimen und Pflegefamilien und fördern Hilfen und Nachbetreuungsangebote für über 18-Jährige. Der Reform ging ein umfassender Beteiligungsprozess voraus, in dem Fachverbände, Wissenschaft, Ministerien und Länder an einen Tisch gebracht wurden – das hat sich nun gelohnt.
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PBnE Sitzung zu Social Entrepreneurship
Im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung sprachen wir diese Woche über nachhaltige Unternehmensformen. Bei dem Gespräch mit Stefan Haver von Evonik und Paul Bethke von Lemonaid wurde deutlich, dass es bereits heute Unternehmen gibt, die nachhaltig agieren und eine klar erkennbare Nachhaltigkeitsstrategie haben. Damit es für Unternehmen aber noch reizvoller wird nachhaltig zu agieren, bedarf es auch der Unterstützung der Politik. Im Fachgespräch sprachen wir deshalb auch darüber, an welchen Stellschrauben wir als Abgeordnete noch drehen müssen, damit Social Entrepreneurship nach vorne gebracht werden kann. Das ganze Fachgespräch findet ihr HIER
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Kreative Ideen für den Bundestagswahlkampf – Digitale Sitzung der Ortsvereine Werne und Lünen-Nord
Die Vorbereitungen für den bevorstehenden Bundestagswahlkampf laufen auf allen Ebenen. Davon konnte ich mich schon bei vielen digitalen Sitzungen der Ortsvereine in meinem Wahlkreis überzeugen. In dieser Woche war ich zu Gast bei den SPD-Ortsvereinen in Werne und Lünen-Nord. Die Genoss:innen vor Ort haben bereits viele Ideen entwickelt. Da wir alle nicht wissen, was in Zeiten der Pandemie tatsächlich möglich sein wird, ist bei der Planung einiges an Kreativität erforderlich. Dabei werden auch digitale Formate eine wichtige Rolle spielen. Aber auch traditionelle Wahlkampfinstrumente sollen unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften ihren Platz haben. Denn das persönliche Gespräch mit den Bürger:innen kann durch nichts ersetzt werden. Darin waren sich alle Teilnehmer:in-nen einig. Das Thema Daseinsvorsorge, das Auswirkungen auf alle Lebensbereiche der Menschen hat, ist mir persönlich besonders wichtig. Denn schließlich soll es allen Menschen gut gehen. Aber natürlich werden auch die Themen Corona-Krise, Klima, Umwelt, Energiewende und nachhaltige Entwicklung eine große Rolle im Wahlkampf spielen. Die Kampagne der Bundes-SPD, die ich in einer kurzen Präsentation vorgestellt habe, fand großen Zuspruch. Mit den Genoss:innen habe ich vereinbart, weiterhin im Gespräch zu bleiben. Gemeinsam werden wir daran arbeiten, die Menschen von unserem Zukunftsprogramm „Zukunft. Resepekt. Europa“ zu überzeugen.
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Corona-Hilfen für Tierheime
Der Bundestag hat Corona-Hilfen für Tierheime beschlossen. 5 Millionen Euro sind im Bundeshaushalt 2021 dafür vorgesehen, dass Tierheime und ähnliche Einrichtungen wie z.B. Gnadenhöfe die coronabedingten Herausforderungen besser bewältigen können. Diese Hilfe für Tierheime ist auf Druck der SPD entstanden. Die Nachfrage nach Haustieren hat während der Pandemie enorm zugelegt. Wir können die Tierheime jetzt nicht in ihrer Lage alleine lassen. Ich werde persönlich dafür sorgen, dass diese Information auch bei allen Tierheimen im Wahlkreis ankommt, damit ihnen schnell geholfen werden kann. Für die Anträge ist das Bundesumweltministerium zuständig. Ab dem 23. April sind diese über das Bundesamt für Naturschutz (BfN) schnell und ohne viele bürokratische Hürden online unter https://ptoutline.eu/app/tierheime zu stellen. Als Empfänger kommen alle privatrechtlichen Einrichtungen in Frage, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. März 2021 Mindereinnahmen oder Mehrausgaben plausibel machen. Die Förderung pro Einrichtung ist auf 7.500 € pauschal festgelegt. Doppelförderungen z.B. mit Landesmitteln sind ausgeschlossen.
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