Liebe in dieser Woche trafen sich die Minister*innen von Bund und Ländern, um sich über das weitere Vorgehen in der anhaltenden Corona-Pandemie zu einigen. ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
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Liebe Freundinnen und Freunde,
in dieser Woche trafen sich die Minister*innen von Bund und Ländern, um sich über das weitere Vorgehen in der anhaltenden Corona-Pandemie zu einigen. Aufgrund der immer noch viel zu hohen Infektionszahlen wurde beschlossen, den Lockdown light zu verschärfen und bis zum 20. Dezember zu verlängern. Für private Zusammenkünfte gilt nun: Es dürfen sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht gezählt. Die Weihnachtsferien werden bis auf wenige Ausnahmen bundesweit am 19. Dezember beginnen. In der Zeit um Weihnachten und Silvester werden die Regelungen etwas gelockert und es dürfen sich 10 Personen aus engstem Freundes- und Familienkreis treffen. Aus meiner Sicht sind diese Maßnahmen ein erforderliches Minimum. Anders bekommen wir die Situation einfach nicht in den Griff. Wir alle sind gefragt! Deshalb möchte ich euch bitten, Zuhause zu bleiben und weiterhin, wenn möglich, Kontakte zu vermeiden. Haltet auch an Weihnachten und an Silvester Abstand. Wir alle wünschen uns, dass das bald vorbei ist. Aber das Virus macht an den Feiertagen keine Pause. Wir können uns schlichtweg keinen Rückschritt leisten. Die Krankenhäuser füllen sich tagtäglich, das medizinische Personal ist im Ausnahmezustand. Daher bitte euch auch, dieses Jahr auf das Böllern zu verzichten. Abgesehen von den Aspekten des Klima- und Tierschutzes, sind dieses Jahr die Kapazitäten in den medizinischen Einrichtungen eingeschränkt. Ich bin mir sicher, dass trotz alldem, wir uns schöne und behagliche Feiertage im kleinen Kreise unserer Liebsten einrichten können.
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Ich wünsche euch einen schönen ersten Advent, bleibt gesund! Euer Michael
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CreativQuartier Zeche Heinrich-Robert in Hamm erhält 1,6 Mio. Euro Bundesmittel zur Sanierung
Ich freue mich sehr, euch mitteilen zu können, dass ich den Haushaltsausschuss des Bundestags überzeugen konnte, das CreativQuartier Zeche Heinrich-Robert in Hamm mit 1,6 Millionen Euro zu fördern. Mit dem CreativQuartier können wir auf eine ökologische und nachhaltige Weise die Zeche Heinrich-Robert und ihre 110jährige Geschichte erhalten und neue Arbeitsplätze schaffen. Aus vielen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern weiß ich, wie wichtig dieses Gelände für die kulturelle Identität der Region ist. Es war mir daher ein großes Anliegen, dass Hamm dieses Jahr berücksichtigt wird und das CreativQuartier die benötigten Fördermittel bekommt. Mit dem Geld kann nun die Instandsetzung an der Maschinenzentrale realisiert werden, damit eine Nachnutzung durch die Kultur- und Kreativwirtschaft möglich wird. Auf der Fläche der 2010 stillgelegten Zeche entsteht in den nächsten Jahren ein neues kulturelles Zentrum mit einer innovativen Infrastruktur. Zahlreiche Unternehmen aus verschiedenen Branchen sowie moderner und nachhaltiger Wohnraum werden für viele Menschen vor Ort neue Perspektiven eröffnen. Von den für die Sanierung nötigen Kosten in Höhe von 3,2 Mio. Euro wird der Bund 1,6 Mio. Euro übernehmen. Die Zuschüsse stammen aus dem Bundesprogramm für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland.
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Gesetzesentwurf zur Verbesserung Gesundheitsversorgung und Pflege
Die Bedeutung eines funktionierendes Gesundheits- und Pflegesystems wird uns in der Pandemie in gnadenloser Deutlichkeit aufgezeigt. Es braucht umgehend bessere Bedingungen. Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht deshalb 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege vor. Die Stellen sollen vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden. Das wird das Pflegepersonal in den Heimen ent- und dabei Pflegebedürftige und Angehörige keineswegs belasten. Zudem wird die Versorgung von Schwangeren verbessert. Von 2021 bis 2023 erhalten Krankenhäuser rund 200 Millionen Euro zusätzlich für mehr Stellen in der Geburtshilfe. Damit die Gesetzliche Krankversicherung (GKV) auch in Zukunft finanziell solide aufgestellt ist und Beitrage weitestgehend stabil gehalten werden, erhält die GKV einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro im Jahr 2021. Hiermit werden auch die öffentlichen Lasten der Krankenversicherung in der Corona-Pandemie, wie bspw. für Testungen, vollständig ausgeglichen. Zur weiteren Stabilisierung werden zusätzlich acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfonds überführt. Der Ausbau der Gesundheitsvorsorge ist Teil der Daseinsvorsorge. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Daseinsvorsorge wieder in den Mittelpunkt der Politik gerückt werden muss. Die Privatisierung darf nicht weiter voranschreiten, damit das Gesundheitssystem bezahlbar bleibt. Das Zweiklassensystem in unserem Gesundheitssystem gehört abgeschafft. Deshalb setze mich für eine allgemeine Bürgerversicherung ein.
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Plastiktütenverbot – Änderung des Verpackungsgesetzes
Gestern wurde im Bundestag die Änderung des Verpackungsgesetzes beraten. Ziel des Gesetzes ist es, den Rückgang beim Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen konsequent fortzusetzen. Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern sind künftig verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, die man häufig im Obst- und Gemüsebereich findet. Ansonsten wäre zu befürchten, dass Lebensmittel weniger lose verkauft werden und stattdessen wieder vorverpackt angeboten würden. Das Verbot von Plastiktüten ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die im Jahr 2016 geschlossene Vereinbarung zwischen dem BMU und dem Handel hat zwar bereits zu einem Rückgang von leichten Kunststofftragetaschen auf ca. 20 Tragetaschen pro Person und Jahr geführt, was eine deutliche Verbesserung ist, dennoch ist dies nicht ausreichend. Durch die Gesetzesänderung ist der Handel nun in der Pflicht, auf Plastiktragetüten zu verzichten. Auch muss weiterhin konsequent an recyclebaren Alternativverpackungen gearbeitet und die Recyclingquoten erhöht werden. Meinen Redebeitrag zur Änderung des Verpackungsgesetzes könnt ihr euch HIER anschauen.
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Anpassungsstrategie Klimawandel
Der Klimawandel zählt, wie wir alle wissen, zu den größten Herausforderungen unserer Zeit und betrifft alle Menschen – sowohl in Deutschland als auch weltweit. Das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 und die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen sind Meilensteine internationaler Klimapolitik und eröffnen einen Weg hin zu mehr Klimaneutralität und Nachhaltigkeit auf der Erde. Auch die Bundesregierung hat sich diesem Ziel verschrieben: Im Plenum haben wir diese Woche den Zweiten Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel beraten. Mit dieser Strategie wollen wir einen Rahmen schaffen, um einerseits Gesellschaft und Wirtschaft sektorenübergreifend auf Klimafolgen aufmerksam zu machen und andererseits auch das Bewusstsein der Bürger*innen zu stärken.
Die Anpassungsstrategie betrifft auch die Wasserstrategie. Als Folge des Klimawandels wird es in Deutschland immer wärmer und es fällt weniger Regen. Starkregen und Überschwemmungen nehmen zu. In vielen Regionen wird das Wasserangebot knapper. Noch besteht kein Anlass für Besorgnis: Wir brauchen in Deutschland keinen Wassernotstand zu fürchten. Doch im Sinne der Klimaanpassung gibt es gute Gründe, sich bereits heute Gedanken über den natürlichen Wasserhaushalt und die Wasserwirtschaft der Zukunft zu machen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze wird daher im Frühsommer 2021 eine nationale Wasserstrategie vorstellen. Die Nationale Wasserstrategie soll Wege vorzeichnen, wie auch in Zeiten des Klimawandels eine sichere und gute Wasserversorgung gewährleistet werden kann. Zugleich soll der natürliche Wasserhaushalt erhalten und dabei die Flüsse und Gewässer in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden.
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Umwelthaushalt wird aufgestockt
Auf Initiative der AG Umwelt der SPD-Bundestagsfraktion haben die Haushaltspolitiker der großen Koalition deutliche Aufstockungen im Umweltschutz beschlossen. So werden die Mittel für den Kampf gegen den Plastikmüll in den Weltmeeren im nächsten Jahr noch einmal um 10 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro aufgestockt und die Mittel für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt um 7,2 Mio. auf 45 Mio. Euro. Aber auch Investitionen in die Verbesserung des Zustandes unserer Gewässer werden deutlich erhöht. Das vom Umweltministerium durchgeführte Programm gegen die Vermüllung unserer Weltmeere, das wir seit 2 Jahren unterstützen, ist eine Initiative, die in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen ist. Die Weltmeere und ihre Ökosysteme sind für uns und eine Vielzahl von Arten wichtige Lebensgrundlage. Der Kampf gegen die großen Belastungen, die sie durch den Plastikmüll ausgesetzt sind, ist deshalb im wahrsten Sinne des Wortes existenziell. Das Förderprogramm unterstützt Entwicklungs- und Schwellenländer dabei, den Eintrag von Meeresmüll durch Aufbau von funktionierenden Abfall- und Kreislaufmanagementsystemen zu bekämpfen. Außerdem wird das Auenprogramm im Bundesprogramm "Blaues Band" für das Jahr 2021 mit 3 Mio. mehr und damit mit insgesamt 10 Mio. gefördert und bis 2025 mit insgesamt 13,9 Mio. Euro. Das Blaue Band ist ein wichtiger Baustein für die Biodiversität, den Hochwasserschutz und - jetzt wichtiger denn je -, den Wasserrückhalt in der Fläche. Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt wurde um 7,2 Mio. Euro auf 45 Mio. Euro aufgestockt. Mit diesem Programm fördert das Bundesumweltministerium herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen.
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Entlastung für Familien – Änderung des Elternzeitgesetzes
Die meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Und: Sie wollen Familie und Beruf gut und partnerschaftlich in Einklang bringen. Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Mit einem Regierungsentwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, machen wir Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus flexibler und einfacher: Indem etwa beim Partnerschaftsbonus der Stundenkorridor von derzeit 25 bis 30 auf 24 bis 32 Stunden ausgedehnt wird. So können Eltern und Alleinerziehende flexibler wählen, ob sie drei oder vier Tage arbeiten. Und der Partnerschaftsbonus muss nur noch für mindestens zwei Monate bezogen werden. Besondere Unterstützung brauchen Familien, wenn sie vor besonderen Herausforderungen stehen. Wenn Kinder zu früh geboren werden, verlängert sich schon jetzt der Mutterschutz. Für Kinder, die sechs Wochen oder früher geboren werden, soll es nun einen zusätzlichen Monat Elterngeld geben. Das gibt Eltern mehr Zeit, sich um ihr Kind zu kümmern. Und auch Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglicht werden.
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Verbesserung Inkassorecht
Heute hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt. Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat sich die Transparenz im Inkassowesen bereits deutlich verbessert. Ein Problem stellen jedoch immer noch die Inkassokosten dar: Diese sind im Verhältnis zum Aufwand zumeist deutlich zu hoch. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Geschäfts- und Einigungsgebühr so anzupassen, dass einerseits für die Schuldner*innen keine unnötigen Belastungen entstehen, andererseits aber Inkassodienstleistungen nach wie vor wirtschaftliche erbracht werden können. Das bedeutet: Schuldner*innen werden zukünftig vor allem in den Fällen entlastet, in denen sie die Forderungen nach dem ersten Mahnschreiben beglichen haben oder in denen Forderungen von bis zu 50 Euro eingezogen wurden. Zudem müssen Schuldner*innen folglich über die beim Abschluss von Zahlungsvereinbarungen entstehenden Kosten und die Rechtsfolgen von Schuldanerkenntnissen aufgeklärt werden, was derzeit häufig immer noch nicht der Fall ist.
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