In Krisenzeiten zeigen sich die Stärke und der Zusammenhalt einer Gesellschaft. Wir sehen: Die Menschen in Deutschland halten in Zeiten des Corona-Virus zusammen. Sie zeigen Solidarität und Hilfsbereitschaft!
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Liebe Freundinnen und Freunde,
In Krisenzeiten zeigen sich die Stärke und der Zusammenhalt einer Gesellschaft. Wir sehen: Die Menschen in Deutschland halten in Zeiten des Corona-Virus zusammen. Sie zeigen Solidarität und Hilfsbereitschaft! Denn wir befinden uns momentan in einer Ausnahmesituation. Das Coronavirus breitet sich in vielen Ländern weiter aus, und auch in Deutschland steigt die Zahl der infizierten Personen täglich weiter an. Diese Pandemie trifft uns alle mit ungeheurer Wucht: gesundheitlich, ökonomisch und sozial. Für manche Menschen geht es um Leben und Tod, für andere um ihre wirtschaftliche Existenz. Durch die notwendige Kontaktvermeidung sind alle unmittelbar betroffen. Diese Krise ist die härteste Probe für unser Gemeinwesen seit dem Ende des 2. Weltkrieges. Aber ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir als Staat, als Demokratie und als Gesellschaft gegen die Krise gewappnet sind und dass wir letztlich gestärkt daraus hervorgehen werden. Das Parlament hat heute die notwendigen Maßnahmen nach kurzer Beratung beschlossen, um denen zu helfen, die es jetzt am dringendsten benötigen. Die heutige Sitzung hat gezeigt, dass die parlamentarische Demokratie in Krisenzeiten schnell und richtig handelt. Ich finde, unsere SPD-Ministerinnen und -Minister in der Bundesregierung und unsere Fachleute in der Fraktion, machen einen guten Job. Mit den Gesetzen, die wir diese Woche im Eilverfahren beschlossen haben, schützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen und Familien vor den negativen Auswirkungen der Corona-Krise. All diese Gesetze wären bedeutungslos ohne die Menschen, die sie umsetzen und täglich unter teils schwierigsten Bedingungen arbeiten, damit wir alle weiter versorgt werden: Die Beschäftigten in den Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, in Lebensmittelläden, bei Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen leisten derzeit einen besonders wichtigen Beitrag für unser Land. Ich danke allen, die in dieser Zeit jeden Tag arbeiten, um unsere Versorgung sicher zu stellen. Aber auch jede und jeder Einzelne hat es in der Hand, die Verbreitung des Corona-virus einzudämmen und damit seine Auswirkungen einzudämmen. Das verlangt uns allen viel ab: Weil wir unsere Großeltern nicht besuchen, unsere Enkel nicht sehen können. Weil wir unser Sozialleben auf das Mindeste beschränken müssen und uns Sorgen um unsere Lieben machen. Lasst und das Virus gemeinsam bekämpfen, lasst uns die negativen Auswirkungen für die Menschen in unserem Land soweit es geht begrenzen, nehmt aufeinander Rücksicht und seid füreinander da.
Ausführliche und aktuelle Informationen gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/Corona-Pandemie
Über die einzelnen Maßnahmen, die wir heute beschlossen haben, habe ich auf meiner Youtube-Seite ein Video hochgeladen. Ihr findet es bei Facebook oder über diesen Link: https://youtu.be/U9TCL3zQ290
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Bleibt gesund, euer Michael Thews
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Corona Info-seite für meinen Wahlkreis
Die Städte Hamm, Lünen, Selm und Werne leisten sehr gute Arbeit, um die Menschen vor Ort zu schützen und denen Hilfe zu geben, die sie dringend benötigen. Auf einer Extra-Seite meiner Homepage möchte ich euch einige hilfreiche Links und Telefonnummern geben, mit Hilfe derer ihr euch informieren könnt. Auch wenn ihr Hilfe bei Einkäufen, Behördengängen etc. braucht: Hier findet ihr die richtigen Adressen. Mein Team und ich haben uns bemüht, einige wesentliche und seriöse Quellen aufzuführen. Bitte vertraut nur seriösen Quellen, da derzeit sehr viele Fake-News rumgehen.
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Kräfte bündeln gegen COVID19
Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite schaffen wir die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Bundesregierung mehr Verantwortung bei der Bewältigung dieses so schwerwiegenden, grenz- und bundesländerüberschreitenden Infektionsgeschehens übernehmen kann. Damit tritt in dieser außergewöhnlichen Situation die Bundesregierung mit eigenen Kompetenzen an die Seite der Bundesländer. Wir bündeln die Kräfte gegen COVID19. Der Deutsche Bundestag hat mit dem heutigen Beschluss eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Dadurch erhält das Bundesgesundheitsministerium eigene Kom-petenzen zur unmittelbaren Anordnung von Maßnahmen und zum Erlass von Rechtsverordnungen. Alle Maßnahmen dienen dazu, die bundesländerübergreifende Verbreitung des Co-ronavirus COVID 19 weiter einzudämmen und zu verlangsamen. Außerdem können die Folgen der Epidemie gemindert werden. Das gilt sowohl für die Versorgung mit Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Medizinprodukten, insbesondere Schutzausrüstung und Labordiagnostik, als auch für die medizinische und pflegerische Versorgung. Die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz sind bis zum 31. März 2021 befristet. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Bundestag auf der Grundlage des Berichtes, zu dem das Bundesgesundheitsministerium verpflichtet ist, beraten, ob sich die Regelungen bewährthaben, und entscheiden, welche Regelungen darüber hinaus oder stattdessen notwendig sind. Das Infektionsschutzgesetz erhält eine Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und deshalb auf Hilfe angewiesen sind. Betroffene Eltern haben danach einen Anspruch auf Entschädi-gung, wenn sie ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können, weil die Kita oder die Schule geschlossen wurde und keine Betreuungsmöglichkeit verfügbar ist. Möglich ist eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls (höchstens 2.016 Euro). Zuständig ist das jeweilige Bundesland.Wir werden genau verfolgen, wie sich die Maßnahmen auswirken und werden bei Bedarf auch nachsteuern.
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Schutzschirm für Beschäftigte
Die Menschen sollen ihre Arbeit trotz Corona-Pandemie behalten, Entlassungen sollen vermieden werden. Wir spannen deshalb einen Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf. Unter anderem haben wir den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert - rückwirkend zum 1. März 2020: Wenn zehn Prozent und nicht wie bisher zwei Drittel der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die Sozialbeiträge werden vollständig erstattet und die Regelungen auch auf Leih- und ZeitarbeitnehmerInnen ausgeweitet.
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Schutzschirm für Unternehmen
Für Unternehmen aller Größen stellen wir einen Milliarden-Schutzschirm auf. Weder große noch kleine und mittelständische Unternehmen sollen unverschuldet in Finanz-not geraten. Fällige Steuerzahlungen und Steuervorauszahlungen werden gestundet, Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und neue KfW-Sonderprogramme aufgelegt. Damit sollen das Überleben der Unternehmen und auch der Arbeitsplätze möglichst gesichert werden. Außerdem ändern wir das Insolvenzrecht: Damit Unternehmen nicht Konkurs anmelden müssen, wenn Umsätze wegbrechen und sich Hilfen des Staates zeitlich verzögern, setzen wir die Antragspflicht bis Ende September aus.
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Schutzschirm für Selbständige
Besonders verwundbar in wirtschaftlichen Krisenzeiten sind Selbständige und Solo-Selbständige; sie sind durch ausbleibende Aufträge meist sofort in Existenznot und brauchen schnelle Hilfe. Damit Selbständige weiterhin ihre Betriebskosten wie zum Beispiel ihre Ladenmiete bezahlen können, werden wir direkte finanzielle Zuschüsse beschließen. Dafür nimmt der Staat mehr als 40 Milliarden Euro in die Hand. Selbständige können außerdem unbürokratisch Grundsicherung bei der Arbeitsagentur beantragen. Um schnelle Hilfe zu organisieren und die Zugangshürden deutlich abzusenken, wird die Vermögensprüfung ausgesetzt. Die Ausgaben für Wohnung und Heizung werden in den ersten 12 Monaten des Grundsicherungsbezugs in voller Höhe anerkannt.
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Schutzschirm für Mieterinnen und Mieter
Wer wegen der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss sich keine Sorgen machen, aus der Wohnung geworfen zu werden. Wir sprechen einen Kündigungsschutz für die Mieterinnen und Mieter aus, die unverschuldet in Zahlungsrück-stände geraten. Das bedeutet, dass Vermieter das Mietverhältnis nicht aufgrund von Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 kündigen dürfen, sofern diese auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Betroffene Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, die ausgefallene Miete bis Ende Juni 2022 nachzuzahlen. Für gewerbliche Mieterinnen und Mieter im Bereich der Selbständigen gibt es von Bund und Ländern finanzielle Zuschüsse zu den Betriebskosten.
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Schutzschirm für Familien
Auch für Familien stellt die gegenwärtige Lage eine große Herausforderung dar: Schulen und Kindergärten haben geschlossen, die Kinder müssen größtenteils zuhause betreut werden – mit der Folge, dass Eltern in vielen Fällen nicht mehr ihrer Erwerbs-arbeit nachgehen können. Diese Eltern sichern wir im Infektionsschutzgesetz gegen übermäßige Einkommenseinbußen ab. Darüber hinaus passen wir befristet den Kinderzuschlag an: Wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht, können Eltern einen Kin-derzuschlag (KiZ) erhalten. In der gegenwärtigen Situation wird bei Neuanträgen be-fristet nur das letzte Monatseinkommen und nicht wie üblich das Einkommen der vergangenen sechs Monate geprüft.
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