Grund zum Feiern am Internationalen Frauentag: die Quote ist Gesetz!

„Am 8. März feiern wir einen historischen Frauentag: Es ist der letzte seiner Art, der ohne eine gesetzliche Quote für Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst stattfindet. Der Gesetzentwurf zur Quote von Frauenministerin Manuela Schwesig wurde am vergangenen Freitag im Parlament verabschiedet. Die Zeiten der wirkungslosen freiwilligen Vereinbarungen sind damit endgültig vorbei“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews.

Stellwände-Mietpreisbremse-Frauenquote (2)

„Mit der Quote wird ein weiteres wichtiges SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag erfolgreich abgeschlossen. Für Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen gilt damit in Zukunft eine feste Geschlechter-Quote von 30 Prozent. 3.500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, feste Zielgrößen für ihre Aufsichtsräte und die zwei darunter liegenden Führungsebenen zu erstellen und einzuhalten. Für die Gremien des öffentlichen Dienstes gilt ebenfalls eine Quote von 30 Prozent, die im Jahr 2018 auf 50 Prozent erhöht wird. Außerdem wird das Bundegleichstellungsgesetz modernisiert“, erläutert der Abgeordnete

Pünktlich zum Internationalen Frauentag wurde das Gesetz am 06.03.2015 im Bundestag verabschiedet. Die jahrzehntelangen Forderungen der Frauenorganisationen werden nun endlich Gesetz – ein historischer Schritt, der auch bei Aktionen zum Internationalen Frauentag gewürdigt wird.

„Mehr Frauen in Führungspositionen sind ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Gesetz zur Quote kann aber nur ein Baustein von vielen sein, denn Gleichstellung bezieht sich auf alle Lebensbereiche und nicht nur auf Karrierewünsche“, betont Michael Thews. „Deshalb wollen wir mehr: ein starkes Gesetz zur Entgeltgleichheit, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer von noch immer erschreckenden 22 Prozent zu bekämpfen, eine Familienarbeitszeit sowie den Ausbau von Ganztags-Kitas und –Schulen für eine bessere Vereinbarkeit. Die Kombination von Familie, Freizeit und existenzsichernder Erwerbsarbeit muss für alle möglich sein – unabhängig vom Geschlecht.“


Mietpreisbremse und Bestellerprinzip beschlossen

Viele Mieterinnen und Mieter warten seit Langem auf dieses Gesetz: Heute hat der Deutsche Bundestag die Mietpreisbremse beschlossen. Ebenfalls eingeführt wird das Bestellerprinzip im Maklerrecht für die Vermittlung von Mietwohnungen. Es gilt damit das klare marktwirtschaftliche Prinzip: Wer bestellt, bezahlt.

 

Mietpreisbremse

Bundesjustizminister Heiko Maas und SPD-Abgeordnete vor dem Reichstagsgebäude

Die SPD-Bundestagsfraktion hat eines ihrer zentralen Vorhaben umgesetzt. Nach harten Verhandlungen passierte der Gesetzentwurf zum Mietrecht heute den Deutschen Bundestag.

Wir schaffen die Grundlage für die Länder, um Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen. Dort, wo die Mieten aus dem Ruder laufen, dürfen Vermieterinnen und Vermieter bei Neuvermietungen künftig nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.

In Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten brechen für Mieterinnen und Mieter neue Zeiten an. Exorbitante Mietsteigerungen und die Verdrängung aus zentralen Wohnlagen werden damit gestoppt.

Das Bestellerprinzip gilt uneingeschränkt für alle Vermittlungen von Mietwohnungen. Wer einen Makler bestellt, muss ihn künftig auch bezahlen.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, die für den 27. März 2015 erwartet wird, so dass die Mietpreisbremse voraussichtlich im April, das Bestellerprinzip zum 1. Juni 2015 in Kraft treten kann.

 

 

 


Besuch des Logistikbataillons 7 aus Unna

Am 02.03.2015 begrüßte ich die Soldatinnen und Soldaten der 1. Kompanie Logistikbataillon 7 mit Standort in Unna im Deutschen Bundestag.

Im letzten Jahr habe ich die Glück-Auf-Kaserne Unna schon zweimal besucht und konnte in dem Gespräch in Berlin an die vorherigen Treffen anknüpfen.

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Als Abgeordneter trage ich eine große Verantwortung bei Entscheidungen die unsere Soldatinnen und Soldaten, z.B. wenn es um den Einsatz im Ausland geht, direkt betreffen. Das Parlament muss in Deutschland vor jedem Einsatz deutscher Streitkräfte im Ausland seine Zustimmung mit mindestens einfacher Mehrheit geben. Die letzte Abstimmung ist noch nicht lange her: da ging es um die Verlängerung des Mandats zur Unterstützung der Mission EUTM (European Training Mission Mali). Für diesen Einsatz sind bis zu 350 deutsche Soldatinnen und Soldaten in Mali stationiert. Weitere Informationen zur Malimission findet man übrigens hier: www.einsatz.bundeswehr.de

Für mich war das Gespräch mit dem Logistikbataillon sehr aufschlussreich, weil ich wieder ein aktuelles Stimmungsbild zur Bundeswehr bekommen habe. Die Ausstattung der Bundeswehr scheint sich nicht nach wirklichkeitsnahen Gesichtspunkten zu orientieren. Angesichts der aktuellen Probleme habe ich den Eindruck, es fehlt an einem vernünftigen Management und entsprechendem Controlling.

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Hier besteht Handlungsbedarf durch das Verteidigungsministerium.

Ich bedanke mich bei den Soldatinnen und Soldaten für das Gespräch und freue mich auf ein Wiedersehen im Wahlkreis!

 

 


Weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen durch den Bund – Beharrlichkeit der SPD zahlt sich aus!

Wir investieren in Deutschlands ZukunftDie Koalitionsparteien haben sich auf die Verteilung ihres Zehn-Milliarden-Investitionsprogramms und weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen geeinigt. Die SPD ist ein verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden. Während die Union die im Koalitionsvertrag vereinbarte finanzielle Entlastung der Kommunen am liebsten weit in die Zukunft verschoben hätte, hält die SPD-Bundestagsfraktion und insbesondere die NRW-Landesgruppe an ihrer zentralen Forderung nach einer wirksamen Entlastung noch in dieser Legislaturperiode fest.

Für 2015 und 2016 hatte die SPD bereits im vergangenen Jahr eine kommunale Entlastung von jeweils einer Milliarde Euro durchgesetzt. Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU/CSU haben sich nun mit Bundesfinanzminister Schäuble auf eine zusätzliche Unterstützung um 1,5 Milliarden für 2017 geeinigt. Darüber hinaus wird ein kommunaler Investitionsfonds von 3,5 Milliarden Euro in den Jahren 2015 bis 2018 aufgelegt, der insbesondere finanzschwachen Städten und Gemeinden zugutekommen soll. Unter dem Strich erhalten die Kommunen damit in den nächsten Jahren fünf Milliarden Euro mehr vom Bund.

Die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen ist unbedingt zu bewahren. Ich freue mich, dass die angekündigten weiteren finanziellen Entlastungen nun Gestalt annehmen. Dringend erforderliche Zukunftsinvestitionen werden nicht mehr auf die lange Bank geschoben. Weitere Finanzhilfen des Bundes sind nicht ausgeschlossen.

Insbesondere die anhaltend hohen Flüchtlingszahlen stellen viele Städte und Gemeinden gerade in meiner Region vor große Herausforderungen. Die von der Bundesregierung gewährten Soforthilfen von 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 sind ein erster, wichtiger Schritt. Ich beobachte aber mit Sorge, dass die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung Aufgaben übernehmen, für die sie weder verantwortlich noch ausgestattet sind. Daher setze ich mich für die vollständige Übernahme der Unterbringungs- und Betreuungskosten von Flüchtlingen durch den Bund ein.

https://www.spd.de/aktuelles/Investitionspaket/

 


SPD setzt Mietpreisbremse durch

MietpreisbremseDer Weg für die Mietpreisbremse ist nun endlich frei. Die Union hat ihren Widerstand gestern im Koalitionsausschuss aufgegeben. Das Gesetz wird in der kommenden Sitzungswoche im Deutschen Bundestag verabschiedet. Dazu erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews: „Hunderttausende von Mieterinnen und Mietern werden von den neuen Regelungen profitieren und insbesondere in Großstädten und Ballungszentren wie in Hamm und im Kreis Unna vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist dies ein großer Erfolg, weil damit eines unserer Hauptprojekte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird.“

„Auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht kommt ohne Ausnahme“, erklärt Michael Thews weiter. „In Zukunft gilt: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Das ist in den allermeisten Fällen der Vermieter. Ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens gilt fortan als auch bei der Wohnungssuche.“

Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. In Zukunft dürfen Mieten bei Neuvermietung in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10 Prozent übersteigen. Mit Mietsteigerungen von mehr als 30 oder 40 Prozent ist Schluss.

Insgesamt schaffen wir einen gerechten Ausgleich zwischen Interessen von Vermietern und Mietern. Die derzeit hohe Investitionsbereitschaft wollen wir fördern und erhalten. Nur so kann die Wohnungsknappheit langfristig beseitigt werden. Deswegen gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und bei Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. „Wer Geld investiert, soll damit auch weiterhin Geld verdienen können. Aber: Wohnungen sind keine reine Ware. Sie sind das Zuhause von Menschen. Dabei darf es nicht einzig und allein um Profitmaximierung gehen“, so Michael Thews abschließend.


Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“

Die Zukunftsfähigkeit der Kommunen zu gestalten und zu sichern ist Aufgabe der Politik. Deshalb spreche ich mich dafür aus, so wie es auch bereits im Koalitionsvertrag aufgenommen ist, die wirtschaftliche, gesellschaftliche, kulturelle und soziale Zukunft der Region zu sichern.

Bei einem Treffen des Aktionsbündnisses in Berlin habe ich heute mit Michael Makiolla, dem Landrat des Kreises Unna, mit Horst Müller-Bass, dem Lüner Beigeordneten, und mit Markus Kreuz, dem Kämmerer der Stadt Hamm, über die Forderungen der Kreise und Städte gesprochen.

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v.l.: Michael Makiolla, Horst Müller-Bass und Michael Thews

Markus Kreuz und Michael Thews

Die Städte im Wahlkreis sind in einer schwierigen finanziellen Situation und brauchen die Entlastung auch durch den Bund, um handlungsfähig zu bleiben. Die Kommunen tragen ungemein viel Verantwortung und haben direkten Einfluss auf das Leben der Menschen gerade in unserer Region. Die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung von fünf Milliarden Euro muss in voller Höhe spätestens 2017 wirksam werden. Dazu muss das Bundesteilhabegesetz bis spätestens 2016 eingeführt werden.

In dieser Frage muss nun auch mal die CDU eine klare Position beziehen!

Gerade die Kommunen mit hohen Sozialkosten sind darauf angewiesen, dass die bis dahin zugesagte Vorabentlastung in Höhe von einer Milliarde Euro durch die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft erfolgt.

Das Bündnis stellt heute ihre konkreten Forderungen den Fraktionen vor und hat am Abend ein Gespräch mit Sigmar Gabriel.

Bereits im vergangenen Jahr habe ich mich, im Rahmen eines Treffens mit den Ruhrgebietsabgeordneten in Berlin, mit Sigmar Gabriel zu diesem Anliegen ausgetauscht und entsprechende Forderungen gestellt.

Ich kämpfe aktiv für die Neuordnung des kommunalen Finanzsystems und werde jederzeit dafür um Mehrheiten werben!

 


Besuch der Falkschule Hamm

Falkschule_001In der letzten Woche besuchten mich die Schülerinnen und Schüler der Falkschule Hamm. Nach einem Informationsvortrag auf der Besuchertribüne des Plenarsaals, einem Gespräch im Reichstagsgebäude und einem Essen im Paul-Löbbe-Haus entstand dieses Foto auf dem Reichstag. Die Gruppe hatte dann noch Gelegenheit, die Kuppel auf dem Reichstagsgebäude zu begehen und einen tollen Blick über Berlin zu genießen. Ich hoffe, es hatten alle ein paar schöne Tage in Berlin und sind wieder gut in Hamm angekommen!

 


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