Bundesverkehrswegeplan 2030

Bundesverkehrswegeplan B 54

Der Bundesverkehrswegeplan bringt heimischen Projekten einen Schub

Der Bundestagsabgeordnete Michael Thews freut sich, dass die Erweiterung auf 4 Fahrstreifen der B54 in Lünen im gestern von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft ist.

Der Ausbau ist seit Langem geplant und aufgrund der angespannten Verkehrssituation dringend erforderlich. Die B54 und die B236, die bei Lünen zusammenlaufen, sind für die Bevölkerung der Anschluss an die Gewerbe- und Industriegebiete, sowie der Anschluss an die A2 nach Dortmund und darüber hinaus. Ich möchte allen danken, die sich mit mir dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht.“ Die gute Bewertung der Maßnahme macht deutlich, welche Bedeutung der 4-streifige Ausbau nicht nur für die Region, sondern für die Gesamtnetzplanung des Bundes hat.

„Mit der guten Bewertung der B54 in Lünen im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Thews will sich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden werden können. Thews freut sich auch, dass der 6-streifige Ausbau für die A1 im Abschnitt Hamm-Bockum/ Werne im Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans in der Kategorie „Vordinglicher Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft worden ist. Das gilt auch für die Ortsumfahrung Hamm B63, den 4-streifige Ausbau der AS Hamm/ Rhynern und den Ausbau der Oststrecke des Hamm-Datteln-Kanals. „Die hohe Priorisierung der Hammer Projekte ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region“, sagt Thews.

Aus den wachsenden Transportströmen soll mehr Wertschöpfung für das Land und die Region generiert werden. Damit kommt dem Datteln-Hamm-Kanal eine zentrale Bedeutung zu, da umweltfreundliche Massengütertransporte per Schiff abgewickelt werden können. Hierfür ist die Binnenschifffahrt geradezu prädestiniert. Ein Wasserstraßensystem mit funktionierenden und den Erfordernissen angepassten Brücken ist zugleich auch ein wichtiger Standortfaktor für Neuansiedlungen von Betrieben und unabdinglich für die bestehende Industrie. „Dazu zählt zum Beispiel das Industriegebiet Hamm-Uentrop“, das ich vor kurzem bei einem Ortstermin besucht habe“, sagt Thews.

 


Equal PayDay

Michael mit Reichstag 1 (2)

Michael Thews unterstützt
den Equal PayDay

Frauen haben „Recht auf Mehr“. Noch immer erwirtschaften Frauen durchschnittlich 22 Prozent weniger Lohn und Gehalt als Männer – für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Michael Thews (MdB) unterstütze die Kundgebung am 18. März, vor dem Brandenburger Tor.

„Elke Ferner, die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) hat Recht, wenn sie anprangert, dass die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern im Jahr 2015 gerade mal um ein Prozent geringer ausgefallen ist“, sagt Thews.  „16,20 Euro durchschnittlicher Bruttostundenverdienst für Frauen im Vergleich zu 20,59 Euro für Männer. Das ist und bleibt ungerecht – das muss sich ändern.“

Dass sich überhaupt etwas getan hat, verdanken wir dem Mindestlohn, erläutert Thews. Mehr als zwei Millionen Frauen haben bereits im ersten Jahr davon profitiert. Und es werden noch mehr. Aber das reicht natürlich nicht.
Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit muss kommen. Der Gesetzentwurf von Manuela Schwesig für mehr Lohngerechtigkeit liegt bereits seit Anfang Dezember 2015 dem Bundeskanzleramt vor. Doch wie schon beim Quotengesetz sperren sich Union und Wirtschaft gegen die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Die Entgeltlücke ist größer als in den meisten EU-Ländern. Frauen arbeiten genauso viel und genauso gut wie ihre männlichen Kollegen. Da darf ihr durchschnittliches Entgelt nicht geringer sein, sagt Thews.

Er unterstützt deshalb die zentralen Forderungen der Frauen am Equal-Pay-Day:

  • einen Rechtsanspruch auf Rückkehr aus Teilzeit und auf befristete Teilzeit, damit Frauen nach einer familienbedingten Reduzierung ihre Arbeitszeit wieder aufstocken können.
  • Die Einhaltung bestehender Tarifverträge und die korrekte Anwendung des gesetzlichen Mindestlohns als Lohnuntergrenze, weil Frauen besonders häufig für Dumpinglöhne arbeiten müssen.
  • Gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit auf betrieblicher Ebene, damit Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis geschlechtergerecht zu gestalten.
  • Eine Reform der Minijobs mit dem Ziel alle Arbeitsverhältnisse sozial abzusichern, um alle Arbeitnehmer/innen bei der Durchsetzung ihres Anspruches auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall u.v.a.m. zu unterstützen.

Schüleraustausch

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Anna Theresa Baumann und Ercan Sengül
gehen für ein Jahr in die USA

Anna Theresa Baumann und Ercan Sengül starten in diesem Sommer zu einem einjährigen Aufenthalt in die USA. Sie nehmen am deutsch-amerikanischen Jugendaustausch des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) des Deutschen Bundestages und des Kongresses der USA teil. Michael Thews (MdB) hat dafür die Patenschaft übernommen. Beide mussten sich in den vergangenen Wochen einem anspruchsvollen Auswahlverfahren stellen. „Das ist nicht einfach“, sagte Michael Thews, „von daher freue ich mich, dass ich so tolle junge Leute im meinem Wahlkreis habe.

Der Bundestagsabgeordnete kann erstmalig zwei Jugendliche in die USA schicken und deren Patenschaft übernehmen. Anna-Theresa, die 15-jährige Schülerin des Anne-Frank-Gymnasiums aus Werne, fährt im Rahmen des Schüleraustauschprogramms in die USA. Ercan ist 19 Jahre alt und beendet noch vor seiner Abreise in die Vereinigten Staaten seine Ausbildung am Lippe Berufskolleg. Er nimmt an dem Austauschprogramm für junge Berufstätige und Auszubildende teil. Beide sind während ihres Aufenthalts bei Gastfamilien untergebracht und besuchen eine US-amerikanische High School bzw. ein Community College. Für Ercan steht auch ein sechs monatiges Praktikum auf dem Plan. Sein großer Traum: „Ich würde gerne ein Praktikum bei einem Unternehmen im Silicon Valley machen.“


Holocaust-Gedenktag

Foto_Holocaust-Gedenktag

Am Holocaust-Gedenktag wird weltweit der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Am 27. Januar 1945 befreiten sowjetische Soldaten die Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz. Das Lager steht symbolhaft für den NS-Völkermord an Millionen Menschen. Seit 1996 wird auf Anregung des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog an diesem Tag in Deutschland der Opfer gedacht. Auch der Bundestag erinnert jährlich in einer Feierstunde an die Toten. 2005 riefen die Vereinten Nationen den 27. Januar zum internationalen Holocaust- Gedenktag aus. Israel gedenkt jährlich am Tag „Jom ha-Schoah“ der Holocaustopfer. In diesem Jahr am 4. Mai.


Mandat für den Einsatz der Bundeswehr gegen die Terrororganisation IS

In dieser Woche hat die Bundesregierung den Syrien-Einsatz der Bundeswehr beschlossen. Deutsche Soldaten werden dazu beitragen, die IS und ihr menschenverachtendes Terrorregime zu bekämpfen. Ich habe diesem Mandat zugestimmt.

Nach der Bitte des französischen Präsidenten um militärischen Beistand auf Grundlage des EU-Vertrages, hat die Bundesregierung das Angebot unterbreitet, die internationale Koalition gegen den IS-Terror mit einem Beitrag im Bereich Aufklärung und Logistik zu verstärken.

Hierzu gehören sowohl Aufklärungs- und Luftbetankungsflugzeuge sowie eine Fregatte zum Schutz eines französischen Flugzeugträgers.

Die SPD-Bundestagfraktion unterstützt dieses Angebot. Wir als Abgeordnete treffen diese schwierige Entscheidung mit der Einsicht, dass sich Terrorismus nicht allein mit militärischen Mitteln besiegen lässt und tragen eine große Verantwortung gegenüber den Soldatinnen und Soldaten.

Jedoch um die Ausbreitung des IS und seines Terrors zu stoppen, sind derzeit alle Instrumente staatlichen Handelns notwendig.

Am Mittwoch dieser Woche hat Außenminister Frank-Walter Steinmeier das geplante Mandat für den Einsatz der Bundeswehr gegen die Terrororganisation ISIS im Deutschen Bundestag vorgestellt: Im Rahmen der ersten Lesung warb er um die Unterstützung der Abgeordneten. Außenminister Steinmeier betonte, übergeordnetes Ziel bleibe die politische Lösung des Konflikts im Rahmen des „Wiener Prozesses“.

Entscheidend ist, dass der Einsatz von militärischen Mitteln einbettet werden muss in eine sinnvolle Gesamtstrategie gegen den IS:

Der in Wien begonnene Prozess für eine politische Lösung des syrischen Bürgerkriegs hat weiter oberste Priorität. Auch sind alle Maßnahmen zu ergreifen, damit der IS wirtschaftlich isoliert wird und seine Finanzquellen versiegen. 64 Länder wollen geschlossen für die Austrocknung der Finanzströme der IS kämpfen.

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Erklärung nach §31 GO BT des Abgeordneten Michael Thews

zur Abstimmung über das von der Bundesregierung zur konstitutiven Beschlussfassung vorgelegt Mandat zum „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Art. 42 Abs. 7 des Vertrags über die Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.“

Der syrische Bürgerkrieg eskalierte mittlerweile zu einem regional und international beeinflussten Krieg, in dem insbesondere die aus dem Irak stammende terroristische Gruppe ISIS seit 2014 mehr und mehr an Macht und Einfluss gewann und in den von ihr kontrollierten Gebieten im Irak und in Syrien ein Terrorregime errichtet hat. Nachdem sich die terroristischen und militärischen Aktivitäten von ISIS zunächst ausschließlich auf den Irak und Syrien konzentrierten, wurde vor einiger Zeit ein Strategiewechsel vollzogen. Die Terrorgruppe ISIS und ihr nahestehende Gruppen und Einzelpersonen tragen ihren Terror vermehrt und konzentriert in die Nachbarländer und sogar bis nach Europa. Die Terroranschläge im tunesischen Badeort Sousse, in Beirut, Ankara, über der Sinai-Halbinsel und zuletzt in Paris mit Hunderten von Toten und Verletzten sind brutaler Ausdruck dieses Strategiewechsels.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der Resolution 2170 vom 15. August 2014 und der Resolution 2199 vom 12. Februar 2015 sowie mit der Resolution 2249 vom 20. November 2015 wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation ISIS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht.

Ich bin überzeugt, dass es für den zugrundeliegenden Syrienkonflikt letztlich nur eine politische Regelung geben kann. Hierfür hat sich die Bundesregierung und insbesondere Außenminister Frank-Walter Steinmeier seit Amtsübernahme mit ganzer Kraft eingesetzt. Ziel war und ist es, den Vereinten Nationen und ihrem Sonderbeauftragten, Staffan Domingo de Mistura, eine führende Rolle in diesem Konflikt zu verschaffen. Eine erste Konferenz zur Bündelung der Kräfte zur humanitären Hilfe wurde auf deutsche Initiative im November 2014 in Berlin durchgeführt. Im Rahmen des politischen Prozesses zur Konfliktregelung (Konferenzen in Wien) haben wir uns mit Nachdruck für die Einbeziehung unter anderem von Iran und Saudi Arabien eingesetzt. Beide Länder spielen jeweils eine wichtige Rolle in diesem Krieg.

Ich unterstütze den politischen Ansatz des UN-Sondergesandten de Mistura, auf dessen Initiative vier Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der Konfliktparteien (ohne ISIS) zu Kernfragen des Konflikts gegründet wurden. Eine Arbeitsgruppe wird vom deutschen Nahost-Experten Prof. Volker Perthes geleitet. Aus den Ergebnissen der vier Arbeitsgruppen könnte die Grundlage für eine Vereinbarung geschaffen werden, um einer politischen Konfliktregelung näher zu kommen.

Mit den Erklärungen der Wiener-Konferenzen vom 30. Oktober und 14. November 2015 wurde den Vereinten Nationen eine zentrale Rolle zugewiesen und der Weg für eine politische Konfliktregelung vereinbart.

Dieser wichtige politische Prozess bezieht nicht die Terrorgruppe ISIS ein, die weder Verhandlungspartner sein will noch sein kann. Daher haben wir auch im letzten Jahr entschieden, die kurdische Regionalregierung im Nordirak in Abstimmung mit der irakischen Zentralregierung mit militärischer Ausbildung und Ausrüstung in ihrem Abwehrkampf gegen ISIS im Irak zu unterstützen. Dieses Engagement hat sich als sinnvoll und notwendig erwiesen. Mehrere von ISIS besetzte Gebiete im Norden Iraks konnten zurückerobert werden – die aus den Dörfern und Städten geflüchteten Menschen beginnen, in ihre Heimat zurückzukehren.

Nach den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris hat Präsident Hollande die Bundesregierung gebeten, neben ihrem politischen Engagement zur Regelung des Syrienkonfliktes und dem militärischen Beitrag zur Zurückdrängung von ISIS im Nordirak sich auch mit militärischen Mitteln zur Unterstützung Frankreichs, des Irak und der internationalen Allianz in ihrem Kampf gegen ISIS zu beteiligen. Die Bundesregierung hat nach intensiver Prüfung Frankreich militärische Fähigkeiten im Kampf gegen ISIS angeboten. Hierzu gehören sowohl Aufklärungs- und Luftbetankungsflugzeuge sowie eine Fregatte zum Schutz eines französischen Flugzeugträgers.

Die Anschläge vom 13. November galten nicht nur Frankreich, sondern uns allen. Sie richteten sich gegen unsere Werte und unsere Art zu leben. Deshalb ist jetzt auch die Solidarität aller Europäer gefordert.

Trotz unserer großen Skepsis gegenüber einem militärischen Engagement gegen die Terrorgruppe ISIS haben wir nach intensiven Diskussionen und einem schwierigen Abwägungsprozess uns entschieden, dem Mandat der Bundesregierung zuzustimmen.

Diese Zustimmung fällt uns nicht leicht. Wir wissen jedoch, dass die Bundesregierung ihr Engagement nicht auf das Militärische konzentriert, sondern das militärische Engagement im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation ISIS nur als ein Teil ihres gesamten Engagements in der Region betrachtet. Mit dem Wiener-Prozess hat sich eine Chance für eine politische Regelung des Syrienkrieges eröffnet, die die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnern nutzen will und muss.

Ich unterstütze die Bundesregierung ausdrücklich darin, ihre Aktivitäten gegen den internationalen Terrorismus im Allgemeinen und gegen ISIS im Besonderen zu verstärken. Hierzu gehören vor allem die bereits in der UN-Sicherheitsratsresolution 2170 vom 15. August 2014 unter Kapitel VII der UN-Charta beschlossenen Maßnahmen gegen ISIS, Al Qaida und mit ihnen verbündeten Terrorgruppen. Insbesondere die Anwerbung und Ausreise von ausländischen terroristischen Kämpfern nach Syrien muss unterbunden werden. Ebenso müssen die in der Resolution aufgeführten Maßnahmen zur Unterbindung der Finanzierung des Terrorismus konsequent und von allen Staaten angewendet werden. Der illegale Verkauf von Öl und anderen Ressourcen sowie der ungehinderte Finanzzufluss an ISIS – oftmals durch staatliche Institutionen geduldet oder gar organisiert – muss mit allen Mitteln unterbunden werden. Darüber hinaus ist es unabdingbar, dass ISIS-Kämpfern der unkontrollierte Zugang zu anderen Staaten in der Region verwehrt wird. Hier kommt der Türkei eine maßgebliche Rolle zu.

Die deutschen Behörden arbeiten in der Terrorismusbekämpfung bereits sehr eng und in einem breiten Spektrum von Maßnahmen mit Frankreich zusammen. Diese enge Kooperation gilt es auf alle EU-Staaten und darüber hinaus auszudehnen.

Wir dürfen nicht zulassen, dass sich der IS-Terror zu einem „Kampf der Kulturen“ entwickelt. Nach wie vor sind die meisten Opfer von ISIS selber Muslime. Die Anschläge von Paris dürfen nicht dazu instrumentalisiert werden, um hierzulande gegen Flüchtlinge zu hetzen und Muslime auszugrenzen. Im Gegenteil: Unsere Anstrengungen zur Integration insbesondere junger Muslime müssen gesteigert werden, um Parallelgesellschaften und Ghettobildungen zu verhindern. Ebenso müssen sogenannte „Ausländische Kämpfer“ daran gehindert werden, in die Kriegsgebiete ein- und auszureisen. Es ist Aufgabe des Rechtsstaates, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorzugehen.

Nur durch diesen gesamtpolitischen Ansatz wird es möglich sein, das terroristische Treiben von ISIS einzudämmen und künftige Terroranschläge in der Region und darüber hinaus wirkungsvoll zu unterbinden. Auf dieser Grundlage wird es hoffentlich möglich sein, endlich einen Weg zu finden, den brutalen Bürgerkrieg in Syrien mit über 250.000 Toten zu beenden und eine politische Regelung zu ermöglichen.

In Anbetracht der über 6 Millionen Binnenflüchtlinge und über 4 Millionen Flüchtlinge in den Nachbarländern und in Europa müssen wir weiterhin humanitäre Hilfe und die sogenannte Übergangshilfe leisten. Seit 2012 haben wir hierzu über 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushalt 2016 haben wir den Ansatz für Humanitäre Hilfe und die zivile Krisenprävention um über 400 Millionen Euro erhöht. Es gilt, unser Engagement für die Flüchtlinge und Hilfsbedürftigen in der Region in Abstimmung mit unseren internationalen Partnern und den Partnerorganisationen vor Ort fortzusetzen und wo möglich und nötig zu verstärken.

Nach Abwägung all dieser Umstände stimme ich dem vorgelegten Mandat zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ zu.

Berlin, 04.12.2015

Michael Thews, MdB

 


Trauer um Helmut Schmidt

TrauerumHelmutSchmidtHelmut Schmidt, ein großer Sozialdemokrat und eine Persönlichkeit die vielen von uns ein Vorbild und Ratgeber war, ist von uns gegangen. Helmut Schmidt hat einmal gesagt „In der Krise beweist sich der Charakter“ und als Staatsmann hat der Lotse viele Krisen hervorragend gemeistert.
In großer Trauer gilt mein Mitgefühl den Angehörigen in diesen schweren Stunden.

Das bewegte Leben von Helmut Schmidt eindrucksvoll wiedergegeben. –> Link


Soforthilfen des Bundes für unsere Kommunen

Die Städte Hamm, Lünen, Werne und Selm erhalten vom Bund weitere Soforthilfen für die Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen. Das sind dringend notwendige Unterstützungen für die Kommunen in meinem Wahlkreis.

Konkret bedeutet dies:

Städte Soforthilfen aktuell Gesamthilfen in 2015
Hamm 2.107,634 Mio.€ 3.688,359 Mio. €
Lünen 983.235,00 € 1.720,661 Mio. €
Werne 376.970,00 € 659.697,00 €
Selm 323.500,00 € 566.124,00 €

 

Der Bund hat seine Soforthilfen verdoppelt und damit ebenso zeitnah wie unbürokratisch gehandelt.  Insgesamt verteilte das Land NRW 216 Millionen Euro an seine Städte und Gemeinden.

Für „noch wichtiger“ halte ich die Zusage einer dauerhaften Hilfe des Bundes ab 2016: Dann werden pro Flüchtling 670 Euro monatlich an Länder und Kommunen gezahlt. Dies habe ich zusammen mit meinen Kollegen der NRW-Landesgruppe seit vielen Monaten gefordert.

Die jüngsten Beschlüsse haben alle Beteiligten ein ganzes Stück weitergebracht. Damit meine ich die zusätzlichen 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau, die Beschleunigung von Asylverfahren und den längeren Verbleib der Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen. Endlich gibt es ein ebenenübergreifendes Konzept zum Umgang mit Flüchtlingen und zu ihrer Integration.

Geld Scheine und Münzen klein (2bearb)

Info: Diese Summen haben die

Kommunen des Wahlkreises Hamm-Unna II im Jahr 2015

insgesamt vom Bund an Hilfen für Flüchtlinge bekommen:

Hamm: 3,688.359 Mio. €

Lünen: 1,720.661 Mio. €

Selm: 566.124 €

Werne: 659.697 €


Keine Toleranz für Nazis, Hetze und Gewalt gegen Flüchtlinge in Deutschland!

Flüchtlinge

Allein bis Ende August waren für dieses Jahr 340 Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte zu beklagen. Dazu gibt es im Netz eine unerträgliche Hetze gegen alle, die sich für Flüchtlinge engagieren und das Asylrecht verteidigen. Es kann und darf nicht sein, dass Leute, die Ihre Stimme für Flüchtlinge erheben und ihnen helfen wollen, mitunter Morddrohungen bekommen! Das sind Kriminelle, die nichts anderes im Sinn haben, als anderen ihr Recht auf Asyl abzusprechen und die es sogar in Kauf nehmen, wenn menschliches Leben in Gefahr ist! Gegen diese Ansichten und Aktionen müssen wir aufstehen und jeden Tag laut und deutlich Zeichen setzen!

Ich habe in der letzten Zeit mehrfach Notunterkünfte für Flüchtlinge in meinem Wahlkreis besucht und mir ein Bild der Situation vor Ort gemacht. Ich bin sehr beeindruckt von der Hilfsbereitschaft der Menschen in meinem Wahlkreis! Der Einsatz der Menschen beim Sammeln und Sortieren von Kleidung, beim Organisieren von ganz alltäglichen Dingen oder bei der Überwindung der Sprachbarrieren zeigt die Menschlichkeit und Hoffnung, die eine gute Gesellschaft ausmachen.

Ich werde auch weiterhin Einrichtungen besuchen und mich regelmäßig über die Lage informieren und natürlich wird dieses Thema auch intensiv im Bundestag diskutiert. Vor dem Hintergrund der Brandanschläge auf potenzielle Unterkünfte in ganz Deutschland, bin ich froh darüber, dass es solche hasserfüllten Aktionen nicht bei uns im Wahlkreis gab. Damit das so bleibt, müssen wir immer wieder Stellung beziehen und ich werde keine Gelegenheit auslassen, Position gegen rechte Gewalt, Hetze und Ausländerfeindlichkeit zu beziehen!

Gegen diese Straftäter muss mit allen Mitteln des Rechtsstaates hart durchgegriffen werden!

Das Thema und die gesamte Situation der Flüchtlinge werden uns in Politik und Gesellschaft noch über Jahre beschäftigen. Informationspolitik in den Herkunftsländern, beschleunigte Asylverfahren, neues Einwanderungsgesetz, die Unterscheidung zwischen sicheren oder unsicheren Herkunftsländern, Integrationspaten und viele weitere Aspekte sind jetzt die anstehenden Aufgaben für uns alle! Ein Kraftakt, den die deutsche und europäische Politik sowie unsere starke Zivilgesellschaft bewältigen müssen.

Im Bundestag habe ich gerne den Aufruf „Flüchtlinge schützen – Rassismus ächten – Naziterror bekämpfen“ vom Kollegen Rüdiger Veit und anderen unterstützt, den man gern hier nachlesen kann.


Mehr Wohngeld – mehr Gerechtigkeit!

Für eine gute Lebens- und Wohnqualität kommt der Bezahlbarkeit von Wohnraum eine enorme Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund erfüllt das Wohngeld als vorgelagertes Sicherungssystem eine wichtige sozialpolitische Funktion, der wir mit der heutigen Reform des Wohngeldgesetzes verstärkt Rechnung tragen.

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Die Reform des Wohngeldgesetzes ist ein weiterer Meilenstein sozialdemokratischer Politik in dieser großen Koalition, von der 870.000 Menschen profitieren. 90.000 Menschen werden ab 2016 erstmals Wohngeld beziehen. Die Miethöchstbeträge werden regional gestaffelt angehoben, wobei sie in Regionen mit stark steigenden Mieten überdurchschnittlich stark erhöht werden. Die Verbesserungen der Wohngeldleistungen kommen vor allem Familien und Rentnern zugute.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir den Gesetzentwurf an entscheidender Stelle verbessern können. Die Bundesregierung muss nun alle zwei Jahre die Mietenhöhen, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes überprüfen und dem Bundestag berichten. Entscheidend dabei ist, dass sich die Überprüfung an der bundesdurchschnittlichen und regionalen Entwicklung der Wohnkosten sowie der Veränderung der Einkommensverhältnisse und Lebenshaltungskosten orientieren muss.

Gut ist, dass wir in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung zusätzlich auffordern, bis 2017 einen Vorschlag zu unterbreiten, wie das systematische Herauswachsen aus dem Wohngeldbezug und das gleichzeitige Hineinwachsen in den Bezug von Grundsicherung verhindert werden kann. Eine Indexierung bzw. Dynamisierung in kürzeren Zeitabständen könnte hier durchaus eine gute Lösung bieten. Weiterhin fordern wir die Bundesregierung auf, einen Vorschlag für eine Klimakomponente im Wohngeld zu unterbreiten.

 


CDU in NRW muss Klarheit bei Fracking schaffen

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Einer Expertenkommission, die über kommerzielles Fracking entscheidet, werde ich nicht zustimmen!

Der Deutsche Bundestag wird erst nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf zum Fracking entscheiden. Grund ist das Beharren der Union auf einer Expertenkommission, die anstelle des Parlaments eine Entscheidung über die Anwendung von Fracking treffen soll. Die Landes-SPD mit Hannelore Kraft an der Spitze hat sich gemeinsam mit der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion klar gegen Fracking positioniert. Fracking ist eine heute nicht zu verantwortende Risikotechnologie. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen.

Die CDU dagegen spricht mit gespaltener Zunge. Vor Ort in den Wahlkreisen und auf Landesebene ist sie manchmal gegen Fracking. Doch die zentralen Verhandler aus Reihen der NRW-CDU in Berlin sind stramm auf Pro-Fracking-Kurs und wollen eine Expertenkommission – die von CDU-Kanzleramtsminister Peter Altmaier erdacht wurde – anstelle des Bundestages über kommerzielle Fracking-Projekte entscheiden lassen. Über die Risikotechnologie Fracking kann nur der demokratisch legitimierte Bundestag entscheiden. Die von der CDU erdachte Altmaier-Kommission wäre ein demokratischer Sündenfall.

Das Doppelspiel der CDU muss ein Ende haben! Vor Ort gegen Fracking sein und in Berlin dafür – das ist nichts anderes als eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler. Ich erwarte jetzt ein klares Signal der Union, dass sie die Aufgaben des Parlaments ernst nimmt und die undemokratische Idee der Altmaier-Kommission aufgibt. Vorher kann es keine Einigung beim Fracking-Gesetz geben.

 

 


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