21. März – Internationaler Tag gegen Rassismus

Rassismus

Am 21. März ist der Internationale Tag gegen Rassismus. Leider ist in den vergangenen zwei Jahren ist eine Zunahme rechter und rassistischer Gewalttaten in Deutschland zu verzeichnen. Wir müssen sicherstellen, dass alle Menschen in diesem Land in Würde und in Sicherheit leben können. Ein wichtiges Instrument dazu ist das Demokratiefördergesetz, das die wichtige Arbeit gegen Vorurteile und Radikalisierung auf feste Beine stellt.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für die gesetzliche Verankerung von Demokratieförderung ein. Seit vielen Jahren klagen Projekte und Initiativen, dass eine langfristige Planung ihrer Arbeit unter den wechselnden Förderprogrammen des Bundes kaum möglich ist.

Ein wichtiger Fortschritt zur Stärkung der vielen erfolgreichen Initiativen quer durch die Bundesrepublik war die Aufstockung des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ auf 104,5 Millionen Euro. Gerade jetzt gilt es, dieses wichtige Engagement für ein friedliches Zusammenleben und gegen Ausgrenzung langfristig zu sichern. Denn rassistische Gewalt und Demokratieverachtung sind Phänomene, die nicht einfach verschwinden, wie in den vergangenen zwei Jahren besonders deutlich wurde.

Wir brauchen endlich eine Verstetigung der Demokratieförderung durch ein eigenes Gesetz, um effektiv bei den Ursachen anti-demokratischer und menschenverachtender Hetze und Taten anzusetzen.

Die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen und Strukturen, die sich für Demokratie und Partizipation einsetzen, steht dabei an erster Stelle.

Dauerhafte Aufgaben müssen dauerhaft geplant werden können, um mehr als nur Symptome zu bekämpfen.

Deshalb muss nun endlich die Unionsfraktion ihre Blockadehaltung aufgeben. Wir brauchen das Demokratiefördergesetz, denn gerade in diesen Zeiten wird deutlich, dass unsere Demokratie und der soziale Zusammenhalt keine Selbstverständlichkeit sind.“


Jugendpressetage in Berlin – Angebot an Schülerzeitungsredaktionen

WEB Jugendpressetag

Vom 17. bis 19. Mai 2017 veranstaltet die SPD-Bundestagsfraktion die Jugendpressetage in Berlin. Das Angebot richtet sich an Schülerzeitungsredakteurinnen und -redakteure im Alter von 16 bis 20 Jahren, die sich für das Zusammenspiel von Medien und Politik in unserer Informationsgesellschaft interessieren. Michael Thews, SPD-Bundestagsabgeordneter, möchte dazu eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer aus seinem  Wahlkreis nach Berlin einladen. „Interessierte Jugendliche, die an einer Schülerzeitung mitwirken, können sich für einen Platz mit einem kurzen Motivationsschreiben, warum sie gerne teilnehmen wollen, an mich wenden“, so Thews. weiter. Das Schreiben ist bis zum 31. März, unter Angabe von Name, Alter, Anschrift und dem Namen der Schülerzeitung an das Büro von Michael Thews, Platz der Republik, 11011 Berlin oder per Mail, michael.thews@bundestag.de, zu senden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein interessantes Programm für die Jugendlichen auf die Beine gestellt. So haben die jungen Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten die Möglichkeit, dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann in einer Pressekonferenz Fragen zu stellen. Bei einem Besuch beim SPD-Parteivorstand im Willy-Brandt-Haus können sie Gespräche mit der dortigen Pressestelle führen. Die Jugendlichen besuchen zudem den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), erleben einen festlichen Abend mit ihren Bundestagsabgeordneten, nehmen an einer Plenardebatte teil und kommen ins Gespräch mit Hauptstadtjournalistinnen und -journalisten.

Die Teilnahme inklusive An- und Abreise, Übernachtung und Verpflegung ist für die Jugendlichen kostenfrei und findet auf Einladung der SPD-Bundestagsfraktion statt. „Ich würde mich sehr freuen, wenn sich möglichst viele Jugendliche bewerben. Die jungen Zeitungsmacher erwartet eine tolle Zeit in Berlin“, so Michael Thews.


Equal Pay Day: Lohnlücke liegt aktuell bei 21%

WEB Eaual Pay Day_bearbeitet-1Der Equal Pay Day errechnet sich jedes Jahr an der tatsächlichen Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. In diesem Jahr fällt er auf den 18. März. Das ist der Tag, bis zu dem eine Frau, wie man bei uns sagt, quasi „für lau“ gearbeitet hat. Ein Mann hat in demselben Job schon ab dem 01.01. verdient. Das Ziel ist klar: Irgendwann sollte der Equal Pay Day am 1. Januar gefeiert werden und damit überflüssig werden.   

In diesem Jahr lautet das Motto des Equal Pay Day endlich partnerschaftlich durchstarten. Die Lohnlücke liegt aktuell bei 21% und führt zu zerstückelten Karrieren, Aufstocken und Altersarmut bei Frauen, aber auch Problemen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Männern. Frauen fehlen in vielen Berufen und Branchen und auf den höheren Stufen der Karriereleiter: Frauen sind heute häufig besser ausgebildet als Männer. Sind aber häufig in frauendominierte Berufen wie Erziehung und Pflege anzutreffen. Selten aber in den sogenannten MINT-Berufen (Abkürzung für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik). Frauen steigen seltener auf der Karriereleiter nach oben.  Frauen unterbrechen oder reduzieren ihre Erwerbstätigkeit familienbedingt durch z.B. Elternzeit oder Pflege von Angehörigen häufiger und länger als Männer. Das hat nicht nur Auswirkungen beim Einkommen, sondern auch auf die Rente.

Der Equal Pay Day feiert in diesem Jahr sei9n 10-jähriges Jubiläum. Er soll die Debatte über die Gründe der Entgeltunterschiede in die Öffentlichkeit tragen, ein Bewusstsein für die Problematik schaffen und Entscheider mobilisieren, damit sich die Lohnschere schließt. Diese und weitere Infos gibt es unter www.equalpayday.de


Politik hautnah: Planspiel „Jugend und Parlament“

WEB Michael Porträt

Michael Thews möchte die Arbeit des Parlaments Jugendlichen nahe bringen. Deshalb unterstützt er das Planspiel „Jugend und Parlament“.

Der Bundestagsabgeordnete Michael Thews lädt auch in diesem Jahr wieder einen interessierten Jugendlichen im Alter zwischen 17 und 20 Jahren zum Planspiel Jugend und Parlament ein. „Das ist ein Angebot, dass ich in jedem Jahr gerne unterstütze“, sagt Michael Thews, „denn hier haben Jugendliche die Chance, die Arbeit im Parlament nicht nur mitzuerleben, sondern selbst aktiv zu werden.“

 315 Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet werden vier Tage lang vom  27. bis 30. Mai 2017, in die Rolle eines Bundestagsabgeordneten schlüpfen. „Weil das Planspiel an den echten Schauplätzen des Parlaments stattfindet, wird Politik nicht nur nachgespielt, sondern hautnah erlebt“, erklärt der Abgeordnete. Zum Beispiel, wenn es darum geht, über fiktive Gesetzentwürfe zu debattieren.  Neben dem eigentlichen Planspiel können die Jugendlichen in Berlin an organisierten Stadtrundfahren teilnehmen, das Büro des Bundestagsabgeordneten Michael Thews besuchen und weitere prominente Politiker wie den SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann treffen. Die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung übernimmt der Deutsche Bundestag.

Interessierte Jugendliche aus Hamm, Lünen, Selm und Werne sind aufgerufen, sich spätestens bis zum 26. März 2017 für die Teilnahme am Planspiel zu bewerben.

Hierfür genügt eine E-Mail mit einem kurzen Motivationsschreiben an michael.thews@bundestag.de.


Meine Rede zur Neuordnung der Klärschlammverwertung

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

sehr geehrter Herr Vorsitzender,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Klärschlamm kann eine zähe Masse sein, und zäh und langwierig war auch die Neuordnung der Klärschlammverordnung.

Seit fast 10 Jahren wird an der Novelle der Klärschlammverordnung gearbeitet.

Deshalb ein besonderes Lob, das dies nun Barbara Hendricks gelungen ist. Ich weiß hier waren viele Gespräche und Vermittlungen erforderlich.

Im Mittelpunkt der jahrelangen Diskussion stand die Frage, über den Nutzen und Schaden der Ausbringung von Klärschlamm als Dünger auf landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die Notwendigkeit der Phosphorrückgewinnung.

Klärschlämme enthalten eine ganze Reihe wertvoller Pflanzennährstoffe, deshalb werden sie in der Landwirtschaft als Düngemittel eingesetzt.

 

Gleichzeitig aber finden sich auch anorganische Schadstoffe wie Blei oder Quecksilber sowie organische Schadstoffe wie Dioxine, PCB, PFT, aber eben auch Arzneimittelrückstände und Krankheitserreger.

Letztendlich landet alles was unser Abwasser belastet in den Kläranlagen und im Klärschlamm.

Bereits bei der Agrar- und Umweltministerkonferenz im Jahre 2001 forderten einzelne Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen ein Verbot der Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen.

2007 wurde daher ein Entwurf für eine neue Klärschlammverordnung vorgelegt, der eine Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung und vor allem strengere Grenzwerte für anorganische und organische Schadstoffe vorsah.

Also bereits 2007 war allen Beteiligten klar, dass ein weiter so in der Klärschlammverwertung nicht möglich ist. Trotzdem kam eine Einigung nicht zustande.

Dabei sprachen die Erkenntnisse aus dem Umweltbundesamt eine deutliche Sprache. In mehreren Studien und Berichten seit 2011 kam man zum Ergebnis, dass Schadstoffe in den Nahrungskreislauf gelangen können und zu der Schlussfolgerung, dass die Monoverbrennung von Klärschlämmen bei gleichzeitiger Rückgewinnung von Phosphor die für Umwelt und Mensch beste Entsorgungsmethode von Klärschlämmen ist.

Meine Damen und Herren,

Immer wieder tauchen neue Probleme bei der Ausbringung von Klärschlamm auf dem Boden auf neue Arzneimittelrückstände und auch das sehr aktuelle Thema Mikroplastik

-> kleinste Kunststoffteilchen die auf dem Weg der landwirtschaftlichen Nutzung von Klärschlämmen in unsere Gewässer und in die Meere gelangen, wo sie zu einem globalen Umweltproblem geworden sind.

Ich meine hier muss nun gehandelt werden. Dies können wir so nicht weiter zulassen.

Der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Nutzung ist wegen der möglichen Gefährdung von Umwelt und Menschen notwendig – hier stimme ich 100 %ig mit dem Umweltbundesamt überein.

Genauso wie in der Einschätzung, dass bei einem Ausstieg aus landwirtschaftlicher Nutzung eine Phosphorrückgewinnung wegen der Bedeutung von Phosphor als Pflanzennährstoff zwingend gegeben ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der vorliegende Entwurf zur Neuordnung der Klärschlammverordnung hat daher zwei Schwerpunkte:

Zum ersten Mal werden die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen als Klärschlammerzeuger und die Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen oder von Klärschlammmitverbrennungsanlagen grundsätzlich dazu verpflichtet, den in Klärschlämmen bzw.

in Klärschlammaschen enthaltenen Phosphor nach einer gestaffelten Übergangsfrist von 12 bzw. 15 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung zurückzugewinnen.

Warum so lange Übergangsfristen, wenn doch die Diskussion und die Vorarbeiten zur Novellierung schon so lange dauern?

Das hat einen relativ einfachen Grund:

Es müssen neue Kapazitäten im Bereich der Klärschlammverbrennung und natürlich auch bei Verfahren zur Phosphatrückgewinnung aufgebaut werden.

Dazu ist der komplette Neubau von entsprechenden Anlagen notwendig

-> von der Planung über die Genehmigungsphase bis zur baulichen Fertigstellung benötigen wir hierzu Zeit. Aus diesem Grund haben wir die entsprechenden Übergangsfristen festgeschrieben.

Ich bin überzeugt, dass in diesem Zeitrahmen der Umstieg gelingen wird. Den Startschuss setzen wir mit dieser Verordnung!

Dies ist der zweite Schwerpunkt der vorgelegten Novelle. Phosphor ist ein wichtiger Rohstoff für die Landwirtschaft. Die Europäische Kommission hat mit Datum vom 26. Mai 2014 Phosphor als „kritischen Rohstoff“ eingestuft.

Noch gibt es keine akuten Engpässe, aber viele Abbaustätten von Phosphor liegen in Krisenregionen und der weltweite Bedarf steigt weiter.

Im Sinne eines nachhaltigen Ressourcenschutzes und der Verringerung der Importabhängigkeit müssen wir Phosphor aus dem Klärschlamm wiedergewinnen und dann als Sekundärrohstoff wieder einsetzen. Dies ist praktizierte Kreislaufwirtschaft.

 Dabei werden nun bewusst keine technischen Vorgaben gemacht um zukünftige Innovationen zu ermöglichen. Es ist zu erwähnen, dass mehrere technische Verfahren bereits langjährig erforscht und in Pilotanlagen getestet wurden, es ist also kein Anfang beim Punkt Null, sondern die Umsetzung bereits bekannter Verfahren.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

noch ein Wort zu den Kosten.

Klärschlammentsorgung kostet Geld, der Bau neuer Anlagen ist nun mal nicht umsonst. Aber glaubt irgendjemand, dass strengere Grenzwerte, die Anforderung Medikamentenrückstände und Mikroplastik aus dem Umweltkreislauf zu beseitigen, umsonst zu haben sind?

Die zukünftigen Kosten hängen an vielen Faktoren, wie z.B. den Preisen für Energie oder Phosphor als Rohstoff auf dem Weltmarkt.

Alle jene, die behaupten Sie könnten heute schon eine generelle Verteuerung voraussagen, haben wohl eher in die Glaskugel geschaut – Sie wissen es schlicht nicht!

Wenn es nur um eine billige Alternative geht, müsste unser Abwasser wie vor über 100 Jahren ungeklärt entsorgt werden und das kann nun keiner wirklich wollen.

Angesichts der Belastungen für den Boden haben bereits viele Abwasserverbände und Betreiber von Kläranlagen längst die Konsequenzen gezogen und sind aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung ausgestiegen. Nur noch ein Drittel des Klärschlamms wird in der Landwirtschaft verwertet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der heute vorgelegten Verordnung werden wir die Klärschlammverwertung verbessern. Wir setzen die fünfstufige Abfallhierarchie fort, beginnen den Einstieg in die Phosphorrückgewinnung

und schränken die negativen Auswirkungen auf Umwelt, Boden, Gewässer und den Nahrungskreislauf ein. Nach über 10-jähriger Vorarbeit sind wir auf dem richtigen Weg.

Vielen Dank.


Reform des Unterhaltsvorschusses – Ein Meilenstein für Alleinerziehende

FamilieDie SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei den Verhandlungen zur Reform der Bund-LänderFinanzbeziehungen durchgesetzt und eine erhebliche Verbesserung für die Alleinerziehenden und ihre Kinder erreicht.  Zukünftig wird die Dauer verlängert, für die Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss beziehen können: Die bisherige Höchstbezugsdauer von 6 Jahren wird aufgehoben und die Leistung auf Kinder bis zu 18 Jahren ausgeweitet. Davon werden schätzungsweise 120.000 Kinder profitieren.

Der Gesetzentwurf ist seit mehreren Wochen in der Diskussion. Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses verursacht nämlich Kosten bei Bund, Ländern und Kommunen in Millionen-höhe. Überdies entstehen bei den Kommunen erhebliche Personal- und Verwaltungskosten, die bislang nicht hinreichend abgedeckt werden. Deswegen ist es gut, dass der Bund seine Beteiligung an der Finanzierung auf 40 Prozent erhöht. Die Länder müssen sich ebenfalls angemessen beteiligen.
In Nordrhein-Westfalen besteht seit mehr als einem Jahrzehnt eine Kostenverteilung, die die Hauptlast nicht beim Land, sondern bei den Kommunen lässt. Wir sind darüber mit der Landesregierung in sehr konstruktiven Gesprächen. Zu keinem Zeitpunkt in den letzten 10 Jahren – auch nicht in der Zeit der Rüttgers-Regierung – sind die Finanzierungsregelungen geändert worden. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, soll es auch in Nordrhein-Westfalen zu einer Neuregelung der Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen kommen.

Eine Familie ernähren und für die Kinder da sein – diese Aufgaben ohne Partner zu bewältigen, ist eine riesige Herausforderung, der sich Alleinerziehende tagtäglich stellen müssen. Wenn dann der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, wird die Situation leicht zur Armutsfalle. Um das zu verhindern, erweitern wir den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Die meisten Alleinerziehenden sind auf die Unterhaltszahlungen ihres Ex-Partners oder ihrer ExPartnerin finanziell angewiesen. Häufig werden die Unterhaltszahlungen jedoch nicht oder nur teilweise geleistet. In diesen Fällen springt der Staat ein und zahlt einen Unterhaltsvorschuss.


Klare Worte zum Internationalen Frauentag

Internationaler FrauentagZum Internationalen Frauentag am 8. März hat unser Parteivorstand deutlich Worte gefunden. Es ist an der Zeit, sich zu unserer offenen und toleranten Demokratie zu bekennen und ihre Werte zu verteidigen. Rechtspopulisten und Chauvinisten bekämpfen weltweit Emanzipation, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung. Sie beleidigen und denunzieren Frauen. Sie wollen eine Kulturrevolution. Sie wollen zurück in eine Gesellschaftsform, die wir längst überwunden glaubten. Es ist höchste Zeit, sich dagegen zu wehren.

Besonders eindrucksvoll sind die Proteste in den USA, wo der gewählte Präsident Frauen herabwürdigt und beleidigt. Am 21. Januar 2017 gingen allein in Washington, D.C. über eine halbe Million Menschen auf die Straße. Weltweit waren es über 5 Millionen, die beim Women’s March in hunderten Städten zusammengekommen sind.

Frauen überall auf der Welt setzen ein eindrucksvolles Zeichen für die Verteidigung von Emanzipation, Freiheit und Demokratie. Frauen führen, gestalten und organisieren die friedlichen Proteste. Ihr gemeinsames Ziel: Eine gerechte Gesellschaft, die zusammenhält und Frauenrechte verwirklicht.

Frauenrechte werden momentan weltweit massiv in Frage gestellt: Konservative Abtreibungsgegner kämpfen gegen jegliche sexuelle Selbstbestimmung von Frauen, Befürworter der Entkriminalisierung von häuslicher Gewalt berufen sich auf sogenannte traditionelle Familienwerte. Und radikale Islamisten verleihen ihrem Hass auf Frauen mit religiösem Fanatismus ungehemmt Ausdruck.

Auch bei uns in Deutschland steht viel auf dem Spiel: deutsche Rechtspopulisten propagieren ein äußerst konservatives Familienbild: Die Familie besteht aus Vater, Mutter und idealerweise drei Kindern. Andere Familienformen lehnen sie ab und Alleinerziehende sollen nicht vom Staat unterstützt werden.

Mit uns gibt es kein Zurück in die Gesellschaft der 50er Jahre. Wir stehen gemeinsam mit Martin Schulz für eine offene und tolerante Demokratie, in der Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Hautfarbe, Religion, Beruf und Einkommen oder Herkunft gleichberechtigt und respektvoll miteinander leben. Wir wollen die vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern – in allen gesellschaftlichen Bereichen, auf allen Ebenen.


Frank Walter Steinmeier ein Präsident und Mutmacher

Thews und Steinmeier

Kurz nach der Wahl habe ich Frank-Walter Steinmeier auf dem Weg ins Paul-Löbe-Haus gratuliert.

Peter Maffay

In unserer Fraktionssitzung haben Michaela und ich Peter Maffay getroffen.

Frank-Walter 02_bearbeitet-1

Am Vorabend der Bundespräsidentenwahl haben wir einen lockeren Frank-Walter erlebt, der sich bei Roland Kaiser für eine Gesangseinlage bedankte.

Frank-Walter nach der Wahl

Ein emotionaler Moment: Frank-Walter Steinmeier nimmt nach der Wahl die Gratulation seiner Fraktion entgegen.

Frank-Walter Steinmeier, du bist der Richtige für das Amt des Bundespräsidenten.  „Ich will als Präsident ein Mutmacher sein“, hat er schon vor seiner Wahl gesagt. Das Credo von Frank Walter Steinmeier,  hat mich sehr beeindruckt. Ich habe ihn nach seiner Wahl heute auf dem Weg ins Paul-Löbe-Haus getroffen, wo es nach der offiziellen Wahl am Nachmittag einen Empfang gab und ihm persönlich, auch zu seiner Rede gratuliert, in der es auch darum ging, mutig und positiv in die Zukunft zu blicken. Frank-Walter Steinmeier wird der zwölfter Bundespräsident Deutschlands, der dritte Sozialdemokrat in diesem Amt. Er freut er sich darauf, viel in Deutschland unterwegs zu sein, hat er gesagt. Vielleicht können wir ihn ja auch mal bei uns begrüßen.  

(Fotos: Fotos: Andreas Amann / Catrin Wolf) 


Förderbescheid für Ausbau der Elektromobilität in Hamm

WEB Förderbescheid Hamm Norbert Barthle, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

Norbert Barthle, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, hat gestern den Förderbescheide aus dem Förderprogramm zur batterieelektrischen Elektromobilität an den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Thews übergeben.

Norbert Barthle, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, hat gestern den Förderbescheide über 50.000 Euro aus dem Förderprogramm zur batterieelektrischen Elektromobilität für die Stadt Hamm an den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Thews übergeben.  Die Stadt beabsichtigt ein innovatives, auf Elektromobilität basierendes, Logistikkonzept für Mittelzentren umzusetzen, um ihre Selbstverpflichtung zum Umweltschutz zu erreichen. Die zu erstellende Studie soll in einem ersten Schritt Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit nachweisen.

Das Gesamtvolumen der überreichten Förderbescheide beträgt 11,5 Millionen Euro. Damit werden Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 24,3 Millionen Euro ermöglicht.

Städte, Gemeinden, Landkreise und andere kommunale Akteure erhalten Mittel für den Aufbau der Elektromobilität vor Ort. Die Projekte haben eine große Bandbreite: von der Umrüstung des öffentlichen Nahverkehrs auf elektrische Busse über die Anschaffung einer vollelektrischen Straßenkehrmaschine bis zum Einsatz von E-Fahrzeugen in der Flugzeugabfertigung und bei der Müllabfuhr.


Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

gleicher-lohn

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dafür haben wir uns in dieser Legislaturperiode besonders eingesetzt. Heute sind wir einen guten Schritt weitergekommen. Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf unserer Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend,  Manuela Schwesig, für mehr Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten künftig das Recht haben zu erfahren, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Zudem müssen in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten Arbeitgeber regelmäßig und öffentlich einsehbar über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten und diese intern überprüfen.

Bisher gab es kein Gesetz, das das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt, erklärt Michael Thews. „Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer“, das machen wir jedes Jahr beim Equal-Pay-Day deutlich. Die Lohnlücke von 21 Prozent ist ungerecht. Deshalb war dieses Gesetzt längst überfällig.


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