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„Red Hand Day“ – Schülerinnen und Schüler des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums unterstützen Protestaktion und übergeben rote Handabdrücke

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Michael Thews, Frederik Schulte-Witten, Tim Walter und Laura Langer bei der Überreichung des Banners

 „Red Hand Day“ heißt die Initiative gegen den Missbrauch von Kindern als Soldaten. Diese Initiative unterstützen die Schülerinnen und Schüler des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums in Lünen. Sie sammelten in der vergangenen Woche in den Pausen Handabdrücke für die Aktion gegen Kindersoldaten. Das etwa 10 Meter lange Banner mit den roten Handabdrücken übergaben mir heute die Initiatoren dieser Aktion Laura Langer, Frederik Schulte-Witten und Tim Walter. Das Banner werde ich in Berlin an die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) überreichen.

Die Kinderkommission lädt im Februar ebenfalls zur „Aktion Rote Hand“ ein. Alle gesammelten roten Handabdrücke werden an die UN-Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte, Frau Leila Zerrougui, als Ausdruck der Solidarität mit den Kindersoldaten übersandt.

 

 


Das bringt das neue Jahr 2015

Die SPD hat zahlreiche neue Gesetze durchgesetzt, die 2015 wirksam werden. (Foto: dpa)

Die SPD hat zahlreiche neue Gesetze durchgesetzt, die 2015 wirksam werden. (Foto: dpa)

Lange hat die SPD für einen Mindestlohn und eine gute Rente für diejenigen gekämpft, die ihr Leben lang gearbeitet haben. Mit Erfolg. Rund ein Jahr nach Eintritt in die Große Koalition hat die SPD viele Punkte aus ihrem Regierungsprogramm umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Eine Übersicht über alle Gesetze, die 2015 in Kraft treten.

Start: 1. Januar 2015

  • 8,50 Euro Mindestlohn
    Mit Jahresbeginn gilt für alle Arbeitnehmer und Branchen der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Für einige Branchen mit besonderen Bedingungen gibt es sinnvolle Übergangsregelungen, wenn dies tarifvertraglich bundesweit vereinbart ist. Spätestens ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Branchen. Außerdem wird es künftig einfacher sein, Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich zu erklären. So werden wieder mehr Menschen von guten Tarifverträgen der Gewerkschaften profitieren und in tarifgebundenenen Betrieben bessere Arbeitsbedingungen erhalten. Das bewährte Tarifvertragssystem und die Flächentarife werden gestärkt. Die Höhe des Mindestlohns wird künftig alle zwei Jahre von einer Kommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern überprüft und ggf. angepasst.
  • Das neue Pflegezeitgesetz
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nahe Angehörige pflegen, haben künftig einen Rechtsanspruch auf zehn freie Arbeitstage im Jahr. Dafür erhalten sie vom Staat Lohnersatzleistungen – wie etwa beim Kinderkrankengeld. So können sie sich die Zeit nehmen, um alle notwendigen Schritte einzuleiten, wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden. Darüber hinaus erhalten pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch darauf, ihre Arbeitszeit bis zu zwei Jahre deutlich zu reduzieren, ohne dies individuell mit dem Arbeitgeber aushandeln zu müssen. Wenn sterbende Angehörige betreut werden müssen (z. B. in einem Hospiz), können sie ihre Arbeitszeit für den Zeitraum von drei Monaten reduzieren.
  • Das 1. Pflegestärkungsgesetz
    Mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz erhalten Pflegebedürftige, Demenzkranke und pflegende Angehörige deutlich bessere Leistungen. Für Pflegebedürftige stehen 2015 rund 2,4 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Mit den zusätzlichen Mitteln werden unter anderem die häusliche Pflege gestärkt und die Betreuung in den Pflegeheimen, Wohngruppen und Wohngemeinschaften verbessert.
  • Krankenversicherungsbeiträge
    Mit dem Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird der paritätisch finanzierten Beitragssatz auf 14,6 Prozent in dieser Wahlperiode festgeschrieben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 7,3 Prozent. Wenn eine Krankenkasse mehr als die gesetzlich festgelegten Beiträge benötigt, kann sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben.
  • BAföG-Reform (Start Kostenübernahme zum 1. Januar 2015, Start BAföG-Erhöhung: WS 2016/2017)
    Der Bund übernimmt ab 2015 die kompletten BAföG-Kosten von den Ländern. Bislang mussten diese 35 Prozent Kosten selbst zahlen. Damit werden die Länder um rund 1,17 Mrd. Euro im Jahr entlastet und können das zusätzliche Geld in die Finanzierung von Bildung und Betreuung investieren, zum Beispiel in den Ausbau von Kitas.

    Die Bedarfssätze und Freibeträge sollen beim BAföG um jeweils sieben Prozent angehoben werden. Der Wohnzuschlag soll von 224 Euro auf 250 Euro steigen, um die Mietsteigerungen an Hochschulstandorten etwas aufzufangen. Aufgrund der stark steigenden Gesamtausgaben für das BAföG (rund 4,1 Milliarden Euro 2017) tritt die BAföG-Reform erst zum Wintersemester 2016/17 in Kraft.

  • Künstlersozialversicherung
    Rund 180.000 selbstständige Kulturschaffende erhalten über die Künstlersozialversicherung Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes will die große Koalition die Abgabepflicht der Unternehmen, die in die Versickerung einzahlen, effektiver kontrollieren.
  • Kampf gegen Steuervergehen
    Der Druck auf Steuerhinterzieher wird erhöht. Die Selbstanzeige bei Steuervergehen, die Hintertürchen zur Strafvermeidung ermöglicht, wird deutlich verschärft. Sie wirkt nur noch dann komplett strafbefreiend, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro (bislang 50.000 Euro) nicht übersteigt. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen gibt es Strafzuschläge: Bis 100.000 Euro hinterzogener Steuern zehn Prozent, zwischen 100.000 und einer Million Euro 15 Prozent und bei Beträgen über einer Million Euro 20 Prozent.

    Der Berichtigungszeitraum für die Steuerangaben verdoppelt sich von fünf auf zehn Jahre. Um anerkannt zu werden, muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein.

  • Doppelte Staatsangehörigkeit
    Bereits seit Ende 2014 müssen sich Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Dies gilt für alle, die sich vor ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten oder sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht haben. Die Optionspflicht entfällt auch für diejenigen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Bislang mussten sich die Jugendlichen mit Eintritt in die Volljährigkeit zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden.

Start: 1. Juli 2015

  • ElterngeldPlus
    Das ElterngeldPlus fördert die Mütter und Väter besonders, die während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Das ElterngeldPlus beträgt ebenso wie das Elterngeld 65 bis 100 Prozent des entfallenen Einkommens: bei Vollzeitarbeit höchstens 1.800 Euro, bei Teilzeitarbeit höchstens 900 Euro. In diesem Fall wird es aber doppelt so lange – bis zu 28 Monate – ausgezahlt. Es gilt: Ein Elterngeld-Monat sind zwei ElterngeldPlus-Monate. Dadurch erhöht sich die gesamte Zahlung für die Eltern beträchtlich. Für Väter und Mütter, die gemeinsam das Kind betreuen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, verlängert sich das ElterngeldPlus noch einmal um vier Monate.
  1. Jahreshälfte 2015
  • Mietpreisbremse
    In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen künftig auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Die Länder legen jeweils für bis zu fünf Jahre die Gebiete fest, für die die Mietpreisbremse gilt. Um Investitionen in Neubauten zu fördern, werden diese von der Mietpreisbremse ausgenommen. Gleiches gilt für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Für Maklergebühren gilt künftig das Prinzip: Wer den Makler beauftragt, muss auch die dafür anfallenden Gebühren zahlen, in der Regal also der Vermieter.

Die SPD regiert – seit nun einem Jahr. Und das Land kommt voran. Der Mindestlohn, bessere Renten, bezahlbares Wohnen, der Neustart der Energiewende, die Frauenquote, mehr Unterstützung für Familien, unsere Friedenspolitik und vieles mehr. Es geht darum das Leben der Menschen besser zu machen.

In einer weiteren Übersicht können Sie lesen, was das konkret ist. Neu ab 2015 – oder sogar schon in Kraft.


Bundesvorsitzender der Schwusos zu Gast – SPD Lünen und Jusos für vollständiges Adoptionsrecht und 100% Gleichstellung

Am Mittwoch, den 10.12. durften die Jusos und die SPD Lünen Ansgar Dittmar, den Bundesvorsitzenden der Schwusos, zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung in der Geschäftsstelle der SPD Lünen begrüßen. Die Schwusos sind eine Arbeitsgemeinschaft für Lesben und Schwule in der SPD. Es ging um verschiedene Themen, die besonders junge homo- und bisexuelle Menschen beschäftigen, und zu denen die fast 50 Teilnehmer Fragen stellten, angeregt diskutierten und ihre Erwartungen an die Bundespolitik schilderten, die sie unserem Bundestagsabgeordneten Michael Thews mit auf den Weg nach Berlin gaben.

Diskussionsveranstaltung mit Ansgar DittmarAuslöser dieser Veranstaltung war die Forderung der SPD nach einem vollständigen Adoptionsrechtes gleichgeschlechtlicher Paare die bei der Abstimmung im Mai 2014 im Bundestag aufgrund der Verweigerung Fraktion CDU/ CSU noch nicht erreicht werden konnte. In der Diskussion mit den Jusos initiierte Michael Thews einen Diskussionsabend mit Ansgar Dittmar, der ein gutes halbes Jahr nach der Entscheidung im Bundestag immer noch brandaktuell ist, weil in Sachen Gleichstellung von Homosexuellen unsere Ziele noch nicht erreicht wurden.

Die SPD Lünen und der Juso-Stadtverband Lünen spricht sich deutlich für eine vollständige Gleichstellung von Hetero-, Homo und Bisexuellen in allen Lebensbereichen aus, wofür wir auch im Bundestagswahlkampf gekämpft haben. Beim Adoptionsrecht bspw. gibt es keinen Grund, aus dem zwei Menschen gleichen Geschlechts keine guten Eltern sein oder das Kindeswohl gefährdet sein könnte. Unverständnis empfinden wir z.B. auch beim Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer, welches ihnen pauschal ein risikoreiches Sexualverhalten unterstellt, anstatt individuelle Kriterien anzulegen.

Ansgar Dittmar erklärte, dass für viele junge „queere“ Menschen das Coming Out immer noch schwierig ist – insbesondere, wenn sie eine rechtliche und gesellschaftliche Schlechterstellung befürchten müssen, wie es im Moment der Fall ist. Ein Outing scheitere laut Dittmar oft an Ausgrenzung oder an erschwerten beruflichen Aufstiegschancen, wobei gerade in männlich geprägte Berufen offen lebende Schwule und Lesben oft diskriminiert würden.

Als weitere wichtige Ziele beschreibt Ansgar Dittmar die Aufnahme der sexuellen Identität in den Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3) des Grundgesetzes, die bundesweit einheitliche Dokumentation antischwuler Gewalttaten sowie die Rehabilitation der Opfer von §175, durch den Homosexuelle für ihre sexuelle Orientierung bestraft wurden und der noch bis 1994 galt – bis 1969 sogar in der unverschärften Version der Nationalsozialisten. Aber auch positive Entwicklungen wurden diskutiert, wie bspw. das 2001 eingeführte Lebenspartnerschaftsgesetz, welches gleichgeschlechtlichen Paaren eine eingetragene Verpartnerung ermöglicht. Homosexuelle Lebenspartner/innen haben damit zwar die gleichen Pflichten wie heterosexuelle Ehepartner/innen, ohne jedoch die gleichen Rechte – hier muss nachgebessert werden. Auch das Sukzessivadoptionsrecht für Homosexuelle, das im Mai dieses Jahres verabschiedet wurde, ist lobenswert und ein Schritt in die richtige Richtung, konnte jedoch wie viele ähnliche Erfolge nur durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwirkt werden.

Der Juso-Vorsitzende Daniel Wolski stellt fest: „Mit den Unionsparteien, die weiterhin Gegner der Rechte von Schwulen und Lesben sind, lassen sich leider keine Verbesserungen in der Gleichstellung von hetero- und homosexuellen Menschen erzielen, was wir nicht verstehen und stark kritisieren. Die Jusos Lünen werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Akzeptanz für gleichgeschlechtliche Partnerschaften steigt und sich die gesetzliche Rahmenbedingungen endlich der gesellschaftlichen Realität anpassen.“ Ansgar Dittmar fügt hinzu, dass aus Reihen der CDU/ CSU häufig die Androhung laut wird, bereits etablierte Rechte wieder zurückzuschrauben, weshalb eine Verankerung der Gleichstellung im Grundgesetz unabdingbar ist. Als Fazit der Veranstaltung stellte Michael Thews fest: “Es ist gut, dass wir dieses Thema mit so fachkundiger Unterstützung diskutiert haben. Wir werden uns auch weiterhin für die gleichen Rechte für homo und bisexuelle Menschen einsetzen.“

Der SPD-Stadtverband und die Jusos zeigen sich zufrieden mit der großen Resonanz auf ihre Veranstaltung bei diesem so wichtigen Thema. Neben Ansgar Dittmar und Michael Thews waren die MdB Michaela Engelmeier, der NRW-Schwuso- Landesvorsitzende Fabian Spies, der Geschäftsführer der Aids-Hilfe im Kreis Unna Manuel Izdebski sowie einige Lüner SPD Ratsmitglieder und viele Gäste aus Lünen, Dortmund, Unna, Waltrop, Köln und Krefeld anwesend.


Unterstützung für den Start ins Berufsleben – ESF-Bundesprogramm: „Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung“

Im kommenden Jahr startet das ESF-Bundesprogramm zur Berufseinstiegsbegleitung. Mit rund einer Milliarde Euro ist es das finanzstärkste ESF-Programm, das der Bund in der Förderperiode 2014-2020 auflegt. „Viele junge Menschen haben Schwierigkeiten in der Schule, stolpern beim Start ins Berufsleben. Mit der Berufseinstiegsbegleitung gibt es eine Stütze mit deren Hilfe der erfolgreiche Einstieg ins Berufsleben auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler gelingen kann“, erklärt der SPD-Bundestagabgeordnete Michael Thews.Geld

Unser Ziel ist es, keinen Jugendlichen auf dem Weg zu einem Schulabschluss und einer Berufsausbildung zurückzulassen. Diesen Schwerpunkt will unsere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles setzten, denn junge Menschen mit schlechteren Startchancen schaffen nicht immer aus eigener Kraft den Übergang von der Schule in den Beruf. Sie benötigen Unterstützung. Hier setzt die Berufseinstiegsbegleitung an. Die Berufseinstiegsbegleitung ist eine individuelle Unterstützung beim Übergang von allgemeinbildenden Schulen in eine berufliche Ausbildung. Berufseinstiegsbegleiter helfen Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Erreichen des Schulabschlusses, unterstützen bei der Berufswahl und geben Hilfestellung bei der Aufnahme einer Berufsausbildung.

Durch die Berufseinstiegsbegleitung verbessert sich aber nicht nur die Chance auf einen Ausbildungsplatz für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler. Durch die Betreuung während der ersten sechs Monate der Ausbildung wird auch die Abbruchquote verringert. Das sieht auch Michael Thews so: „Nicht jedes Talent findet sich im Schulzeugnis wieder. Doch mit Unterstützung der Berufseinstiegsbegleiter können auch leistungsschwächere Schüler den erfolgreichen Abschluss und damit den Sprung in eine betriebliche Ausbildung schaffen.“ Gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftebedarfs sei das nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Ausbildungsbetriebe ein Gewinn. „Die bisherige Erfolgsbilanz der Berufseinstiegsbegleitung spricht für sich“, erklärt der Abgeordnete.

Insgesamt stehen für die Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung für die Schulkohorten 2014/2015 bis 2018/2019 Haushaltsmittel in Höhe von 1,06 Mrd. Euro zur Verfügung – jeweils 530 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF sowie aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit. Mit diesem Betrag können rund 115.000 Jugendliche an mehr als 2.500 Schulen gefördert werden. Das Vergabeverfahren für die Träger ist mittlerweile abgeschlossen. Bis Ende Januar wird die Bundesagentur für Arbeit die Bewerbungen prüfen, so dass die Maßnahmen voraussichtlich im März starten können.

 


Am Anfang schon ans Ende denken – Produktverantwortung weiterentwickeln

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion fand am Mittwoch eine Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zur „Weiterentwicklung der Produktverantwortung“ statt.

Michael_Thews_Bild33„Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, die Bestandteile eines Produktes am Ende seiner Gebrauchszeit möglichst vollständig wieder in den Produktionskreislauf zurückzuführen, um Ressourcen zu sparen. Dazu müssen Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten stärker in die Verantwortung genommen werden. Schon beim Produktdesign und der Herstellung müssen der schonende Ressourceneinsatz, die Lebensdauer, die Wiederverwendbarkeit und die Abfallvermeidung bedacht werden. Eine möglichst leichte, effiziente und schadlose Recycelbarkeit der Produkte sollte selbstverständlich werden.

Unsere natürlichen Ressourcen sind endlich und für die Rohstoff-Ausbeutung verschmutzen wir immer stärker die Umwelt. Dennoch gehen die Menschen nach wie vor zu sorglos mit Rohstoffen um. Der nachhaltige Umgang mit ihnen muss in allen Politikfeldern stärker Berücksichtigung finden, um die sozialen und ökologischen Folgen des zunehmenden Rohstoffabbaus einzugrenzen.

Sachverständige erläuterten in der Anhörung, mit welchen konkreten Maßnahmen die Herstellerverantwortung gestärkt werden kann. Sie waren sich einig, dass sowohl finanzielle Anreize als auch ordnungspolitische Maßnahmen sinnvoll sein können. In einem rohstoffarmen Land wie Deutschland ist dies nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen geboten.

Von den Sachverständigen wurde als mögliche Maßnahmen zur Erweiterung der Produktverantwortung eine Pflicht zur Kennzeichnung der Inhaltsstoffe genauso genannt wie eine differenzierte Ausgestaltung von Lizenzentgelten für die Entsorgung je nach Recycelbarkeit der Produkte. Darüber hinaus wurde auch erwähnt, dass bestimmte ordnungspolitische Maßnahmen, wie zum Beispiel Stoffverbote, weiterhin notwendig sein werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Produktverantwortung – wie wir sie heute kennen – zu einer vorsorgenden Produktverantwortung zu entwickeln. Auf diese Weise liefern wir Impulse für mehr Ressourcenschonung, Energieeinsparung und – gewinnung und Klimaschutz.“


Mehr Kreislaufwirtschaft – nicht weniger

Die SPD-Bundestagsfraktion kritisiert die Entscheidung der EU-Kommission, das Kreislaufwirtschaftspaket nicht in ihr Arbeitsprogramm für 2015 aufzunehmen.

Michael_Thews_Bild33„Im Juli 2014 hat der damalige EU-Umweltkommissar Janez Potocnik das EU-Kreislaufwirtschaftspaket mit der Überschrift „Ein-Null-Abfallprogramm für Europa“ vorgestellt. Dieses beinhaltet konkrete Pläne zur Abfallvermeidung, zu mehr und besserem Recycling und somit zur Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft.

Gestern hat die EU-Kommission das Arbeitsprogramm für 2015 beschlossen und dabei das Kreislaufwirtschaftspaket aus ihrer Arbeitsplanung gestrichen. Bundesumwelt-ministerin Barbara Hendricks hat in einem Protestbrief gemeinsam mit 10 weiteren Umweltministern die EU-Kom-mission aufgefordert, das Paket weiterzuverfolgen und die Kreislaufwirtschaft in Europa unbedingt voranzubringen.

Unsere natürlichen Ressourcen sind endlich. Rohstoffpreise steigen stetig. Wir müssen endlich der Abfallvermeidung, dem Wertstoffrecycling und der stofflichen Wiederverwendung Priorität geben. Ambitionierte Recyclingziele für alle EU-Mitgliedsländer sind zwingend, wenn wir den Einsatz von Rohstoffen begrenzen wollen. Dies ist aus ökologischen Gründen unverzichtbar und aus ökonomischen Gründen sinnvoll.“

 


“Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ – Das Altlüner Gymnasium macht mit

Seit dem 11. Dezember nimmt das Altlüner Gymnasium offiziell am bundesweiten Projekt „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ teil. Ich freue mich sehr darüber, dass die Schülerinnen und Schüler mich als Paten für dieses Projekt ausgewählt haben und dass wir es gemeinsam präsentieren konnten.

IMG_4003Rund 1500 Schulen in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen sich bereits an diesem Projekt. Die Schüler treten mit ihrem Engagement für eine weltoffene und tolerante Gesellschaft ein und beziehen klar Position gegen jede Art der Unterdrückung, Diskriminierung und Ausgrenzung. Niemand darf wegen seiner Herkunft, Hautfarbe, seiner religiösen oder sexuellen Orientierung benachteiligt oder gar angegriffen werden.

Die Studentin Tugҫe in Hessen und die Friedensnobelpreisträgerin Malala stehen in diesen Tagen beispielhaft für Zivilcourage und den Einsatz für Menschlichkeit. Das traurige Schicksal von Tugҫe hat viele Menschen bewegt. Es darf uns nicht entmutigen, energisch und entschlossen für die Rechte von Mitmenschen einzutreten.

Die Altlüner haben mit ihrer Aktion ein Zeichen gesetzt

Die Schüler aus Altlünen haben dies vor den Sommerferien mit einer viel beachteten Aktion gegen Rassismus getan: Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein klares Statement abgegeben, das Ergebnis ist in Form einer Figurenkette in der Aula ausgestellt.

Wir müssen zusammenhalten gegen jede Form der Ausgrenzung. Dazu brauchen wir die Hilfe aller in Schulen, Vereinen, Kirchen und Organisationen. Wir müssen klarstellen: Wer mit „Pegida“ oder anderen marschiert, macht sich zum Instrument derer, die die Weltoffenheit, Menschlichkeit und Toleranz unserer Gesellschaft mit rechten Parolen angreifen und zerstören wollen.

Wir müssen lernen, für Menschlichkeit einzutreten

Mut macht mir, dass es im Kreis Unna bereits 25 Schulen gibt, die sich an dem bundesweiten Projekt beteiligen. Das Projekt in Altlünen werde ich aufmerksam begleiten und unterstützen. Es ist wichtig, dass wir lernen, aktiv für ein menschliches Miteinander einzutreten und denen, die diese Werte angreifen, ihre Grenzen aufzuzeigen.

Ich habe die Altlüner Projektgruppe für 2015 zu einem Besuch in Berlin eingeladen. Dann werden wir unseren Meinungsaustausch vertiefen und die nächsten Aktionen besprechen. Darauf freue ich mich sehr.

 

 

 


Erde aus dem Wahlkreis für das Kunstwerk „DER BEVÖLKERUNG“

Erde aus Hamm, Lünen, Selm und Werne befindet sich seit Dienstag auf dem Reichstagsgelände in Berlin. bearbeitet mit Sandsack

Beim Auskippen_6Direkt vor Ort habe ich habe die Erde aus meinem Wahlkreis in einem Jutesack gemischt und in dem Kunstwerk „DER BEVÖLKERUNG“ im nördlichen Lichthof des Reichstagsgeländes eingesetzt.

Ich bedanke mich für die tolle Beteiligung und die interessanten Gespräche mit den Menschen in meinem Wahlkreis. Die Erde stammt aus allen Städten des Wahlkreises, genauer gesagt:

vom Flussufer der Lippe in Lünen. Ausgegraben zusammen mit den Eheleuten Wagner aus Lünen.

– aus der Kleingartenanlage am Sportplatz in Selm. Mit dabei waren hier der stellvertretende Vorsitzende Josef Schneider, der Vorstand und viele Mitglieder.

– vom Klostergarten des Kapuzinerklosters in Werne. Mit dabei Pater Romuald, Vertreter des Freundeskreises Klostergarten, Frau Perus, Frau Gambel und Herr Gärtner, der stellvertretende Bürgermeister Ulrich Höltmann sowie natürlich die Ideengeberin Frau Marita Funhoff.

– vom Maxipark in Hamm sowie aus dem Kurpark und vom Burghügel, der Geburtsstätte Hamms. Die Ideengeber waren der Vorsitzende des Knappenvereins Werries, Peter Seese, Martina Hau und Uwe Richert vom Förderverein „Burg Mark“.

Was nun mit der Erde passiert, kann jedermann im Internet verfolgen, denn eine Webcam hält dieses Werden täglich im Bild fest. Im Berliner Reichstag ist das Kunstwerk von jeder Etage aus zu sehen. Es ist ein 21 x 7m großes Beet, das den Schriftzug des Kunstwerks in Leuchtbuchstaben trägt.

Eröffnet wurde das Werk des Künstlers Hans Haacke im Jahr 2000. Seitdem sind alle in den Bundestag gewählten Abgeordneten dazu eingeladen, sich mit ihrer Heimaterde daran zu beteiligen. Das habe ich gern getan. Das Projekt ist außergewöhnlich, weil dieses „lebendige“ Kunstwerk sich täglich verändert. Wir können die Entwicklung gespannt beobachten.

Kleiner Tipp für Berlin-Besucher: Die Erde aus dem Wahlkreis Hamm-Unna II ist in „DER BEVÖLKERUNG“ in der Nähe des Buchstabens „L“ eingesetzt worden.

 


Mehr Mehrweg

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Stabilisierung von Mehrwegsystemen und eine Kennzeichnungspflicht für Getränkeverpackungen. Oberstes Ziel muss dabei die Abfallvermeidung sein.

„Das Kabinett hat heute die Bekanntmachung der Erhebung der Mehrwegquoten beschlossen. Der negative Trend der letzten Jahre setzt sich dabei bedauerlicherweise fort. Der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen ist weiterhin gesunken und liegt nur noch bei 47 Prozent. Laut Verpackungsverordnung soll dieser Anteil jedoch 80 Prozent betragen.

Mehrweg-MehrwertEine Ursache für das Sinken der Mehrwegquote ist die mangelnde Unterscheidbarkeit zwischen Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen. Dadurch haben Verbraucher/Innen, die sich bewusst für Mehrweg entscheiden wollen ein Problem, da die verschiedenen Verpackungsarten schlecht auseinander zu halten sind. Verbraucher/Innen werden auch teilweise bewusst irregeführt, zum Beispiel beim Verkauf von Einwegflaschen in Mehrweggetränkekisten.

Eine Regelung über Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen ist deswegen dringend erforderlich.

Auch die bestehenden Ausnahmen von der Pfandpflicht laut Verpackungsverordnung sind für die Verbraucher/Innen unverständlich und nicht nachvollziehbar. Das Pflichtpfand sollte sich aus ökologischen Gründen nicht am Inhalt einer Verpackung ausrichten, sondern an der Verpackungsart.

Mehrwegverpackungen schonen durch ihren mehrmaligen Einsatz natürliche Ressourcen, Energie und damit Umwelt und Klima. Insbesondere unter den Aspekten Abfallvermeidung und Ressourceneffizienz gilt es, Mehrwegsysteme zu stabilisieren. Deshalb will die SPD-Bundestagsfraktion diese Fehlentwicklungen im Rahmen der Gesetzgebung zum Wertstoffgesetz korrigieren.“


Mindestlohn: Ein guter Start ins Jahr 2015

Ab dem 1.1.2015 ist Schluss mit der Ausbeutung am Arbeitsplatz: Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren vom Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Der Mindestlohn macht viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen und setzt Lohndumping ein Ende. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Beschäftigte können sich jetzt schon bei der Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums über ihre Rechte und Pflichten informieren.

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Das Jahr 2015 startet mit einem wichtigen Gesetz: Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde am 1.1.2015 für rund 3,7 Millionen Beschäftigte in unserem Land. „Das ist ein historischer Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, von dem viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in meinem Wahlkreis mit den Städten Hamm, Lünen, Selm und Werne profitieren. Lohndumping gehört endlich der Vergangenheit an“, erklärt Michael Thews, SPD-Bundestagsabgeordneter, „Der Mindestlohn schützt auch unsere ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer, die schon immer gute Löhne gezahlt haben. Sie müssen jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Dumpinglöhnen basiert.“

Alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn – in Ost und in West. Bei Zeitungszustellern, und dort wo Mindestlohntarifverträge bestehen, gibt es Übergangsregelungen. Spätestens ab 2017 bekommen alle 8,50 Euro. „Die Sozialdemokraten wollen, dass alle Beschäftigten von ihrer Arbeit leben können und nicht zusätzlich Sozialleistungen beziehen müssen“, erklärt der Abgeordnete, „Deshalb hat die SPD von Anfang an aufs Tempo gedrückt und dafür gesorgt, dass alle Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zum Thema Mindestlohn umgesetzt werden.“

Schlupflöcher zur Umgehung der Lohnuntergrenze gibt es kaum. Dennoch werden die Kontrollmöglichkeiten des Zolls weiter ausgebaut. Der soll ab Anfang kommenden Jahres nicht mehr nur illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ins Visier nehmen, sondern eben auch Verstöße gegen den Mindestlohn. „Dafür werden über 1.600 Stellen in drei Jahren neu geschaffen“, so Michael Thews. Für die Kontrolle des Mindestlohns sei es genauso wichtig, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern ab dem 1.1.2015 aufzeichnen müssen. „Nur so kann der Mindestlohn auch in unserem Wahlkreis wirksam kontrolliert werden“, sagt Thews.

Mit dem Mindestlohngesetz ist auch endlich Schluss mit der „Generation Praktikum“. Praktikantinnen und Praktikanten bekommen zukünftig den Mindestlohn –  ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten. Darüber hinaus gibt es Qualitätsverbesserungen für Praktika, die auf Forderung der SPD durchgesetzt werden konnten. Dazu zählt zum Beispiel die Erfordernis eines schriftlichen Vertrags für Praktikanten, der auch den Lerninhalt des Praktikums klar beschreibt.

„Es ist doch klar, dass bei einem Gesetz, das so viele Menschen betrifft, Fragen auftauchen“, erklärt Michael Thews. Das Bundesarbeitsministerium hat deshalb eine Mindestlohn-Hotline ins Leben gerufen. Diese informiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenlos über ihre Rechte und Pflichte. „Das hilft sehr, damit der Mindestlohn seine positive Wirkung entfalten kann“, so Michael Thews.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mindestlohn-Hotline beantworten allgemeine Fragen zum Mindestlohn, wobei die individuelle Situation der anrufenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt wird. Außerdem können ab dem 1.1.2015 Verstöße gegen den Mindestlohn anonym bei der Hotline gemeldet werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030/60 28 00 28 erreichbar.

 

 


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